Vorarlberger Brandstifter zu zwei Jahren Haft verurteilt
Ein 44-jähriger Mann ist am Montag vom Landesgericht Feldkirch wegen Brandstiftung zu einer zweijährigen Haftstrafe verurteilt worden. Davon wurden 16 Monate zur Bewährung ausgesetzt. Der Angeklagte gab zu, im September 2011 bei einem Motorrad Feuer gelegt zu haben.
Das Feuer griff auf das Haus seiner Mutter über. Die 80-jährige Seniorin konnte in letzter Sekunde gerettet werden.
Der Mann lag mit einem Familienmitglied im Erbschaftsstreit. Er wollte ihm nach eigenen Angaben "einen Denkzettel verpassen". Dazu steckte er mit Feuerzeugbenzin ein Motorrad in Brand, das an einer Scheune auf dem Grundstück angelehnt war.
Vom Motorrad griff das Feuer auf die Scheune und das Wohnhaus der Mutter über. Der Angeklagte will davon nichts mitbekommen haben. Nachdem er den Brand gelegt hatte, habe er sich sofort vom Tatort entfernt, sagte er.
Die Verteidigung plädierte auf fahrlässige Brandstiftung und verlangte ein Gutachten zur Zurechnungsfähigkeit des Mannes zur Tatzeit. Beide Anträge wies das Gericht zurück. Es glaubte dem Mann aber, dass er nicht beabsichtigt hatte, das Haus anzuzünden.
Bei einem Strafrahmen von bis zu zehn Jahren und bei der Anrechnung der Unbescholtenheit und des Geständnisses sei die verhängte Strafe "die unterste Grenze", stellte der Richter fest.
Der Brandstifter kann seine Haftstrafe mit einer elektronischen Fussfessel verbüssen, soweit er eine Unterkunft und einen Arbeitsplatz nachweisen kann. Der insgesamt angerichtete Schaden wurde mit 200'000 Euro beziffert, davon wird der Angeklagte 143'000 Euro tragen müssen.