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Kommission will weiterhin Sanktionen, aber nicht in jedem Fall

Widersetzt sich eine Gemeinde Fusionsbestrebungen, soll ihr der Regierungsrat unter bestimmten Bedingungen Gelder aus dem Lastenausgleich kürzen können. Dies bleibt die Ansicht der Grosratskommission, welche im Zusammenhang mit Gemeindefusionen verschiedene Gesetzesänderungen vorberät.

Die Kommission teilte am Dienstag mit, sie befürworte auch weiterhin eine Änderung des Gesetzes über den Finanz- und Lastenausgleich (Filag).

Dort soll neu die Bestimmung aufgenommen werden, dass die Regierung fusionsunwilligen Gemeinden Leistungen dann kürzen kann, wenn diese bei einem Ja zu einer Fusion voraussichtlich weniger Geld aus dem kantonalen Lastenausgleich erhalten würde.

Die Kommission hat aber auch entschieden, dass fusionsunwillige Gemeinden, die sich in einer Abstimmung gegen die Fusion ausgesprochen haben, ungeschoren davon kommen sollen. Das teilte die Grossratskommission am Dienstag nach einer vertieften Diskussion über diese Sanktionsmassnahmen mit.

"Büssen" sollen hingegen Gemeinden, in denen das zuständige Organ schon die Aufnahme von Fusionsabklärungen abgelehnt hat. Mit dieser Sanktion will die Regierung einen Anreiz zur Förderung von Gemeindezusammenschlüssen schaffen. In diesem Punkt bleibt die vorberatende Kommission bei der Meinung, die sie schon bisher vertreten hat.

Zweite Lesung im März, vors Volk im Herbst

Das Kantonsparlament hatte der Kommission am 1. Februar den Auftrag erteilt, die Sanktionsmassnahmen für fusionsunwillige Gemeinden noch einmal zu prüfen. An diesem Tag verabschiedete der bernische Grosse Rat in erster Lesung ein ganzes Paket von Gesetzes- und Verfassungsänderungen zur Förderung von Gemeindezusammenschlüssen.

Wichtigster Entscheid war, dass die bernischen Gemeinden unter gewissen Umständen zur Fusion gezwungen werden können.

Die ansonsten unveränderte Vorlage geht nun für die zweite Lesung in den Grossen Rat. Er wird sie in der Märzsession beraten. Die Änderung der Kantonsverfassung und des Gemeindegesetzes wird den Stimmberechtigten voraussichtlich im Herbst 2012 unterbreitet.

(sda)

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