Bestelltes Wandbild mit Hochdruckreiniger umgehend zerstört
In Chêne-Bougeries bei Genf hat ein Kulturausschuss in einer Polemik um ein Wandbild hart durchgegriffen. Unzufrieden über das bei Künstlern in Auftrag gegebene Bild, liess das Komitee das für «obszön» befundene Fresko mit dem Hochdruckreiniger wegspritzen.
Der Kulturauschuss der Gemeinden Chêne-Bougeries, Chêne-Bourg und Thônex setzt damit einer Polemik ein vorläufiges Ende, die im Zusammenhang mit der Kulturbiennale «Art Chêne» der drei Gemeinden entflammt war.
Das auf eine Friedhofsmauer gemalte 100 Meter lange Wandbild «Prozession zum Jüngsten Gericht» zeigte eine Art Totentanz mit Skeletten, Dämonen, Engeln und dem Teufel. Stein des Anstosses bildeten vor allem zwei Szenen: In der einen begattet der Teufel einen Engel, in der anderen heben Skelette den Arm zum Nazigruss.
Klagen aus der Bevölkerung
Schockiert über diese Szenen, liess sie die Gemeinde letzten Montag mit Tüchern abdecken. Nur zwei Tage später entschied der Kulturausschuss dem in Kreide ausgeführten Werk ein rasches Ende zu bereiten: Am Mittwochmorgen spritzten Gemeindearbeiter das Bild mit einem Hochdruckreiniger von der Mauer, wie die Gemeinde auf Anfrage bestätigte.
Die Künstlergruppe um Uta Richter und Carmen Bayenet zeigte sich über dieses Vorgehen entrüstet und spricht in einem Communiqué von Zensur und einem Angriff auf die Meinungsäusserungsfreiheit. Man habe so verhindert, dass sich die Öffentlichkeit mit dem Werk habe auseinandersetzten können.
Seitens der Gemeinde hiess es, dass das Bild nicht genau dem von der Jury der Kunstbiennale ausgewählten Projekt entspreche. In den Projektskizzen seien mythologsiche Figuren und Totentänze zu sehen gewesen, nicht aber Sex- und Gewaltszenen. Bei der Gemeinde seien deswegen mehrere Klagen eingegangen, sagte Gemeindeschreiber Raphaël Gailland.
Künstler fordern neues Bild
Aus Sicht von Uta Richter wurde das Pflichtenheft eingehalten. Das Bild behandle das Jüngste Gericht und stelle deshalb auf symbolische Weise das Gute und das Böse dar. Frühere Werke der Kunstgeschichte zum Jüngsten Gericht, etwa Bilder von Hieronymus Bosch, hätten oft weit schockierendere Szenen gezeigt.
Die Künstler fordern nun, dass das Wandbild wieder erstellt wird. Sie schätzen den Wert des Werks auf 30'000 Franken. Der Kulturausschuss hatte die Materialkosten von 2'000 Franken übernommen.