Rechtsphilosoph gibt Auskunft Was hat Gott eigentlich noch in unserer Verfassung verloren?

Von Lukas Meyer

4.4.2021

Kirche in Saint-Ursanne im Jura: Das Christentum in seinen verschiedenen Formen hat die Schweiz stark geprägt.
Kirche in Saint-Ursanne im Jura: Das Christentum in seinen verschiedenen Formen hat die Schweiz stark geprägt.
Bild: KEYSTONE

Warum steht Gott in der Bundesverfassung? Wie steht es um die Religionsfreiheit in der Schweiz? Rechtsphilosoph Matthias Mahlmann über die Rolle der Religion für Recht und Politik.

Von Lukas Meyer

4.4.2021

Herr Mahlmann, die Schweizer Bundesverfassung beginnt mit den Worten: «Im Namen Gottes des Allmächtigen! Das Schweizervolk und die Kantone, in der Verantwortung gegenüber der Schöpfung, (…) geben sich folgende Verfassung.» Warum wird Gott in dieser Präambel genannt?

Diese altehrwürdige Formel soll deutlich machen, dass neben dem Menschen und dem Staat eine höhere Macht existiert – gewissermassen eine Selbstrelativierung der Verfassung gegenüber der Bedeutung religiöser Instanzen.

Ist dieser Gott zwingend der christliche Gott oder könnte es ein anderes höheres Wesen sein?

Man sollte die Bedeutung dieser Anrufung nicht übertreiben. Sie bezieht sich nicht notwendigerweise ausschliesslich auf den christlichen Gott. Die in Artikel 15 der Bundesverfassung garantierte Religionsfreiheit und die implizierte religiöse Neutralität des Staates schliessen aus, dass sich die Schweiz als christlicher Staat versteht, womöglich gar zur Theokratie erklärt.

Matthias Mahlmann
Prof. Dr. iur. Matthias Mahlmann, Rechtswissenschaftliche Institut der Uni Zürich
Universität Zürich

Matthias Mahlmann ist Professor an der Universität Zürich und Inhaber des Lehrstuhls für Philosophie und Theorie des Rechts, Rechtssoziologie und Internationales Öffentliches Recht.

Und die Nennung von Gott sollte Atheisten nicht stören?

Ich glaube, kein Mensch mit einer rein säkularen, innerweltlichen Orientierung, welcher Art auch immer, hat wegen dieser Anrufung schon eine schlaflose Nacht verbracht.

SP-Nationalrat Fabian Molina wollte Gott aus der Verfassung streichen mit dem Argument, diese Formulierung verstosse gegen die Glaubens- und Gewissensfreiheit und sei blosse Folklore. Können Sie das nachvollziehen?

Die wichtigen Fragen liegen nicht in der Formulierung der Präambel, sondern in unserem grundsätzlichen Verhältnis zum Recht und zur Religion. Wie gehen wir mit Fragen der religiösen Toleranz um? Wie mit der unausweichlichen Pluralisierung der Weltauslegungen und Sinnhorizonte der Menschen? Die echten politischen Konflikte drehen sich um das Verständnis von Religionsfreiheit. Und aus meiner Sicht ist ganz klar, dass die Religionsfreiheit im liberalen Geist, im Geist des Respekts vor der Würde aller Gläubigen, verteidigt werden muss.

Wie steht es denn um die Religionsfreiheit in der Schweiz?

Wir leben in einem pluralistischen Staat – die Religionsfreiheit ist sicher garantiert. Es gibt aber problematische Tendenzen, etwa die feindlichen Gefühle gegenüber Menschen muslimischen Glaubens und ihren Symbolen. Oder Antisemitismus, wovon es kürzlich Fälle in der Armee gab. Wir müssen uns immer wieder über das Verhältnis zwischen religiösen und nichtreligiösen Menschen und das Verhältnis zwischen den Religionen verständigen. Ebenso müssen wir die Toleranz stärken gegenüber Glaubensüberzeugungen, die wir nicht teilen.

Wie wichtig ist heute die Religion für die gemeinsame Verständigung in der Politik?

Die Religion gibt es nicht, sondern ganz unterschiedliche religiöse Überzeugungen und Gemeinschaften und eine Vielfalt von Meinungen. Diese Pluralität muss man zur Kenntnis nehmen. In der Politik geht es um bestimmte Werte und Überzeugungen, und die kann man auf der Grundlage von religiösen Vorstellungen sehr energisch und glaubwürdig vortragen. Diese Werte – wie Gleichheit, Freiheit oder Menschenwürde – können Sie aber auch aus anderen Quellen schöpfen.

In einer pluralen Welt muss das Recht säkular organisiert sein, weil es einen Rahmen für alle Bürgerinnen und Bürger liefern muss. Dieser Rahmen darf nicht nur auf einer bestimmten religiösen Perspektive gründen. Sie müssen Quellen identifizieren, die für alle Menschen innerweltlich zugänglich sind. Wir brauchen eine gemeinsame Grundlage. Das ist die Aufgabe der ethischen Fundierung von Recht und Verfassung.

Ist die Schweiz ein christliches Land?

Das kommt drauf an, was Sie darunter verstehen. Die religiöse Neutralität ist als Verfassungsprinzip sehr wichtig und völlig unumstritten. Selbstverständlich ist die Schweiz ein kulturell und in seiner Geschichte durch das Christentum in seinen verschiedenen Formen stark geprägtes Land. Die Kultur hat aber die schöne Eigenschaft, sich zu wandeln, und sie ist am Ende das, was wir alle als Gläubige oder Nichtgläubige aus ihr machen.