Illegaler Rave im Misox Begleiter liessen junge Frau stundenlang allein im Auto

SwissTXT/ pab / mmi

27.1.2023

Die junge Frau hat sich bereits bei der Ankunft am Rave unwohl gefühlt. (Symbolbild)
Die junge Frau hat sich bereits bei der Ankunft am Rave unwohl gefühlt. (Symbolbild)
Keystone

Im Fall der 19-jährigen Frau, die im November letzten Jahres nach einem illegalen Rave starb, liegen neue Erkenntnisse vor: Ihre Begleiter liessen sie stundenlang im Auto liegen, bevor sie sie ins Spital brachten.

SwissTXT/ pab / mmi

27.1.2023

Stundenlang sollen die Begleiter die 19-Jährige auf den Autositzen liegen gelassen haben, in der Hoffnung, ihr Zustand würde sich bald bessern, wie der Sender Radiotelevisione Svizzera (RSI) berichtet. 

Das geht aus den jüngsten polizeilichen Verhörprotokollen hervor. Die Tessinerin sei bereits krank auf dem illegalen Rave angekommen. Obwohl mehreren Personen ihr schlechter Zustand aufgefallen sei, habe niemand etwas unternehmen wollen.

Der Grund: Die Partyteilnehmer hätten sich in einem nicht mehr fahrtauglichen Zustand befunden und niemand habe riskieren wollen, bei einer Verkehrskontrolle erwischt zu werden und den Führerschein zu verlieren. Das haben einige der befragten Personen den Ermittlern erzählt.

Die 19-jährige verstarb Ende November im Spital San Giovanni in Bellinzona, nachdem ihre Begleitpersonen sie einlieferten und sofort wieder wegfuhren. Alle Beteiligten hatten an einem illegal veranstalteten Rave oberhalb von Roveredo am Roggiasca-Stausee im bündnerischen Misox auf einer Höhe von 1000 Metern teilgenommen.

Todesursache noch nicht bekannt

Die Bündner Polizei hat in den vergangenen Wochen mehrere Personen zum Todesfall der jungen Raverin einvernommen. Unter den Befragten waren auch die Organisatoren und Teilnehmer. 

Die Polizei wird ihren Bericht demnächst der Staatsanwaltschaft Chur übergeben, die daraus ihre Schlüsse ziehen wird.

Zurzeit gibt es keine Verdächtigen, aber das könnte sich ändern. Im Raum steht mindestens der Straftatbestand der Fahrerflucht und der unterlassenen Hilfeleistung. Das ist dann der Fall, wenn jemandem, der sich in unmittelbarer Lebensgefahr befindet, nicht geholfen wird, obwohl die Möglichkeit dazu besteht.

Die Ergebnisse der Autopsie stehen noch aus.