Härtefallregel gelockert Geld für Betriebe in Not fliesst spätestens im Februar

SDA/jka

13.1.2021 - 15:04

Der Bundesrat stockt die Hilfe für geschlossene Unternehmen auf. 
Der Bundesrat stockt die Hilfe für geschlossene Unternehmen auf. 
Bild: Keystone

Am Mittwoch hat der Bundesrat neue Finanzhilfen beschlossen: Betriebe, die seit November während mindestens vierzig Tagen schliessen mussten, sollen unbürokratisch an Geld kommen – spätestens im Februar.

Unternehmen, die besonders unter der Corona-Krise leiden sollen schneller finanzielle Hilfen erhalten. Das hat der Bundesrat am Mittwoch entschieden. Die konkrete Ausgestaltung der Härtefallhilfe bleibt dabei in der Verantwortung der Kantone. Diese prüfen – wie bereits jetzt – auch die Gesuche im Einzelfall.

Der Bundesrat lockert die Bedingungen, die Betriebe erfüllen müssen, um an Geld zu kommen. Wegen der Krise geschlossene Unternehmen müssen weniger Nachweise erbringen als «normale» Härtefälle. Dazu zählen etwa Restaurants und andere Betriebe, die seit dem 1. November 2020 insgesamt während mindestens vierzig Kalendertagen behördlich geschlossen werden. 

Sie gelten neu ohne Nachweis eines Umsatzrückgangs als Härtefall. Heisst: Den bisher erforderlichen Nachweis der Umsatzeinbusse von 40 Prozent müssen diese Betriebe nicht mehr erbringen.

Mehr Geld für mehr Betriebe

Zudem können neu auch 2021 erfolgte Umsatzrückgänge geltend gemacht werden. Sollte die Wintersaison schlecht ausfallen, fielen damit viele Tourismusunternehmen in den Berggebieten ebenfalls unter die Härtefallregelung.

Die Obergrenzen für À-fonds-perdu-Beiträge werden von 10 auf 20 Prozent des Umsatzes beziehungsweise von 500'000 auf 750'000 Franken je Unternehmen erhöht. Die Kantone können die absolute Obergrenze der Hilfe unter Bedingungen sogar auf 1,5 Million Franken erhöhen. Damit sollen Unternehmen mit hohen Fixkosten besser berücksichtigt werden können.

Betroffene Unternehmen sollen nun auch bald wirklich zu Geld kommen. «Mehr als die Hälfte der Kantone zahlt bereits im Januar Härtefallhilfen aus, im Februar dürften fast alle Kantone bereit sein», schreibt der Bundesrat. Die die kantonalen Härtefallprogramme stehen insgesamt rund 2,5 Milliarden Franken zur Verfügung, wovon der Bund gut drei Viertel trägt.

Neues Kreditprogramm in Prüfung

Finanziert werden sollen die neuen Wirtschaftshilfen mit der «Bundesratsreserve» in Höhe von 750 Millionen Franken, die das Parlament im Covid-19-Gesetz vorsieht. Das Geld soll auch für die kantonalen Härtefallprogramme eingesetzt werden und damit die ersten drei Tranchen ergänzen. Über die Aufteilung auf die Kantone will er aber erst später entscheiden.

Im Hinblick auf eine mögliche dritte Corona-Welle prüft der Bundesrat zudem, ob er das Notkreditprogramm vom vergangenen Frühling reaktivieren will. Er untersucht, wie ein solches Programm auszugestalten wäre. Mit dem Covid-19-Kreditprogramm konnten Unternehmen im Frühjahr vom Bund verbürgte Darlehen von insgesamt über 17 Milliarden Franken aufnehmen.

Verschiedene Instrumente

Der Bund hat seit Ausbruch der Corona-Pandemie jenseits der Härtefallregelungen weitere Massnahmen beschlossen, um die wirtschaftlichen Folgen abzufedern. Die Kurzarbeitsentschädigung und der Corona-Erwerbsersatz decken je nach Branche zwischen der Hälfte und zwei Drittel der Umsatzausfälle abzüglich Vorleistungen ab.

Um den Aufschwung nach der Krise zu unterstützen, verfügt der Bund nach Meinung der Landesregierung über eine Reihe von Instrumenten, etwa arbeitsmarktliche Massnahmen oder diverse Programme zur Innovationsförderung.

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