Im Steuerstreit der UBS mit Frankreich ist es am Montag noch zu keiner Entscheidung des Berufungsgerichts gekommen. Das für den heutigen Montag angekündigte Urteil wird erst am 13. Dezember verkündet.
27.9.2021 - 13:58
SDA
Die Entscheidung konnte wegen der krankheitsbedingten Abwesenheit eines der drei Richter des Gerichts nicht abgeschlossen werden, erklärte der Vorsitzende François Reygrobellet am Montag in Paris.
Illegale Werbung und Geldwäsche
Der UBS und einigen früheren Mitarbeitern wird vorgeworfen, Steuerflüchtlingen aus Frankreich zwischen 2004 und 2012 systematisch geholfen zu haben, Geld in der Schweiz zu verstecken. Die Bank wurde verdächtigt, ihre Aussendienstmitarbeiter seinerzeit illegal nach Frankreich geschickt zu haben, um reiche Kunden ihrer Tochtergesellschaft bei Empfängen, Sportturnieren oder Konzerten zu «jagen» und sie davon zu überzeugen, nicht deklarierte Konten in der Schweiz zu eröffnen.
«Illegale Bankwerbung» und «durch Steuerbetrug verschlimmerte Geldwäsche» lautete das Verdikt des Pariser Strafgerichts im Februar 2019. Damals wurde die Bank zu einer Rekordstrafe von 3,7 Milliarden Euro verdonnert, hinzu kam ein Schadenersatz von 800 Millionen.
Die UBS bestreitet jegliches strafrechtliche Fehlverhalten und fordert einen Freispruch. Die UBS habe die zum Zeitpunkt der Vorfälle geltenden nationalen und europäischen Rechtsvorschriften gewissenhaft eingehalten. Die Verteidiger kritisierten zudem ein Verfahren ohne den «Ansatz eines Beweises».
Tieferer Antrag
In der Berufungsverhandlung beantragte die Staatsanwaltschaft eine Geldstrafe von «mindestens» zwei Milliarden Euro, was deutlich unter der erstinstanzlichen Strafe liegt. Der französische Staat, eine Zivilpartei, fordert darüber hinaus eine Milliarde Euro Schadenersatz. Für den Fall zurückgestellt hat die Bank 450 Millionen Euro.
Die sechs angeklagten Einzelpersonen, alles frühere Mitarbeiter und Kaderleute der UBS, sollen laut Antrag zu bedingten Gefängnisstrafen von 6 bis 18 Monaten verurteilt werden.
Zwischen den beiden Prozessen hatte der Kassationshof, das höchste Gericht der französischen Justiz, mehrere Urteile gefällt, die das Strafmass für die UBS mindern könnten. So hatten die Richter im September 2019 entschieden, dass französische Gerichte Bussen wegen Steuerbetrug auf Basis der tatsächlich hinterzogenen Steuern berechnen sollen und nicht auf Basis der hinterzogenen Vermögen.
Sonderzug für Vierbeiner: 21 Hunde haben in Japan an der Seite ihrer Frauchen und Herrchen eine aussergewöhnliche Reise in einem Shinkansen-Hochgeschwindigkeitszug absolviert – mit einer Ausnahmegenehmigung.
22.05.2022
Jury für Schweigegeld-Prozess gegen Trump steht
Die Jury für das Schweigegeld-Verfahren gegen Donald Trump steht: Nach rund dreitägigen Befragungen einigten sich Staatsanwaltschaft, Verteidigung und der Vorsitzende Richter am Donnerstag auf zwölf Geschworene.
20.04.2024
Schweizer Wetterflash
Wie wird das Wetter in der Schweiz in den nächsten 24 Stunden? Hier erfahren Sie alles Wichtige!