Viktor VekselbergPostfinance muss kein Konto für russischen Investor eröffnen
sda/toko
31.12.2020 - 12:00
Postfinance ist nicht verpflichtet, für den russischen Investor Viktor Vekselberg ein Konto zu eröffnen. Das bernische Handelsgericht räumt dem Finanzinstitut eine Ausnahme vom Prinzip ein, bei Dienstleistungen des Zahlungsverkehrs eine Grundversorgung sicherstellen zu müssen.
Grund dafür ist, dass Postfinance nach Auffassung des Gerichts ein unverhältnismässiger Aufwand entstünde, wenn das Finanzinstitut für eine so exponierte Person wie Vekselberg ein Konto führen müsste. Das geht aus dem Urteil hervor, das die Nachrichtenagentur Keystone-SDA am Donnerstag auf Anfrage vom Gericht zugestellt erhielt.
Das Finanzinstitut hatte ihm vor einiger Zeit zuerst ein Konto eröffnet, schloss es aber gleich wieder. Mit Verweis auf das eidgenössische Postgesetz klagte Vekselberg in der Folge gegen Postfinance. Im Postgesetz stehe, Post und Postfinance hätten den gesetzlichen Auftrag, eine Grundversorgung mit Postdiensten und Dienstleistungen des Zahlungsverkehrs sicherzustellen.
Vekselbergs Anwalt sagte, das gelte für jede in der Schweiz lebende Person. Der Investor brauche ein Konto, um hier seinen Lebensunterhalt zu bestreiten und beispielsweise Steuern zu bezahlen.