Einbürgerung Kleiner Diebstahl: Aargauer Parlament befindet über Schweizer Pass

ga, sda

25.5.2022 - 15:07

Als Jugendlicher stahl ein Ausländer in einem Warenhaus paar Sachen im Wert von 122.90 Franken und musste eine Busse bezahlen. Das Aargauer Parlament entscheidet nun, ob er trotzdem eingebürgert wird. Die Gemeinde sicherte ihm den Schweizer Pass bereits zu. (Symbolbild)
Als Jugendlicher stahl ein Ausländer in einem Warenhaus paar Sachen im Wert von 122.90 Franken und musste eine Busse bezahlen. Das Aargauer Parlament entscheidet nun, ob er trotzdem eingebürgert wird. Die Gemeinde sicherte ihm den Schweizer Pass bereits zu. (Symbolbild)
Keystone

Der Aargauer Grosse Rat wird über das Einbürgerungsgesuch eines jungen Ausländers entscheiden. Die vorberatende Parlamentskommission lehnte das Gesuch zunächst ab. Als Jugendlicher hatte er wegen Diebstählen im Wert von 122,90 Franken eine Busse von 100 Franken bezahlen müssen.

25.5.2022 - 15:07

Die Gemeinde sicherte dem Gesuchsteller im Dezember 2020 das Gemeindebürgerrecht zu. In diesem Rahmen wurde die Integration geprüft und für ausreichend befunden.

Bei den nachfolgenden Abklärungen auf Kantonsebene wurde festgestellt, dass der junge Ausländer wegen Übertretung einen Eintrag vom Juli 2021 bei der Jugendanwaltschaft hat. Es handelt sich dabei gemäss Urteil der Jugendanwaltschaft um geringfügigen Diebstahl in mehrfacher Begehung, wie aus einem am Mittwoch publizierten Bericht der grossrätlichen Einbürgerungskommission hervorgeht.

Der junge Ausländer, der eine Lehre als Polymechaniker absolviert, war im Frühjahr 2021 bei einem Warenhausdiebstahl erwischt worden. Er stahl einen USB-Netzadapter im Wert 19.95 Franken sowie ein Herrenhemd im Wert von 34.95 Franken. Er wurde von der Polizei erwischt.

Er gab an, bereits an zwei Tagen zuvor je ein T-Shirt im Wert von 34 Franken ohne Bezahlung mitgenommen zu haben. Der Gesuchsteller wurde mit einer Busse von 100 Franken sanktioniert. Das Warenhaus machte eine Umtriebsentschädigung von 150 Franken geltend und sprach ein Hausverbot für die Dauer von drei Jahren aus.

Aus diesem Grund sprach sich die Einbürgerungskommission des Grossen Rates, die jeweils die positiven Einbürgerungen der Gemeinden prüfen muss, gegen die Gutheissung des Gesuchs aus. Der Entscheid fiel mit vier gegen drei Stimmen bei einer Enthaltung.

Parlament liess Fall genau prüfen

Das Parlament beschloss im März auf Antrag der SP-Fraktion, dieses Gesuch an sich zu ziehen und ganz genau zu prüfen. Die Kommission kam nun per Stichentscheid des Präsidenten Mallien Sander (GLP) zum Schluss, dass die Ablehnung der Einbürgerung unverhältnismässig wäre.

Die Regelungen im kantonalen Einbürgerungsgesetz sähen klare Abstufungen vor. «Die Verurteilung wegen dieser Übertretung könnte nur dann ins Gewicht fallen, wenn weitere Elemente problematisch wären oder frühere Verurteilungen wegen Übertretungen vorliegen würden», heisst es im Antrag der Kommission an den Grossen Rat.

Der Lehrstellenbericht sei positiv, insbesondere auch in Bezug auf das Verhalten des Gesuchstellers. Nun müssen die 140 Mitglieder des Grossen Rats ein Machtwort sprechen.

ga, sda