Prozess«Royal Family Member» denunziert: Gericht verurteilt Ex-Freund
fn, sda
24.5.2022 - 19:09
Das Bezirksgericht Bülach hat am Dienstag einen 62-Jährigen wegen mehrfacher übler Nachrede und mehrfacher Beschimpfung verurteilt. Er hatte seine Ex-Freundin im Internet mehrfach blossgestellt. Die 48-Jährige gehört der Königsfamilie eines Golfstaates an und lebte während vier Jahren in der Schweiz.
24.5.2022 - 19:09
SDA
Das Bezirksgericht Bülach verurteilte den ehemaligen IT-Projektleiter zu einer unbedingten Geldstrafe von 60 Tagessätzen zu je 10 Franken.
Der Mann hatte Nacktaufnahmen seiner Ex-Freundin auf einer eigens dafür erstellten Website, auf Instagram und auf Facebook hochgeladen. Dazu machte er sich unter anderem über ihr Gewicht lustig, etwa dass sie aussehe wie ein Elefant oder ein «aufgeblasener Ballon mit roten Lippen und schwarzen Augen».
Dies gehe über das gesellschaftlich tolerierbare Mass hinaus, fand das Gericht. Selbst wenn die Frau voluminös sein sollte, sei das keine Berechtigung, solche Dinge über sie zu schreiben. Zudem habe er ihr das nicht etwa per Whatsapp mitgeteilt, sondern die Beleidigungen ins Internet gestellt, wo sie gesehen worden seien.
Weshalb das strafbar sein sollte, wusste der Beschuldigte am Dienstag nicht. Er habe ihr damit nicht schaden wollen, beteuerte er. «Das war mein Weg, die damalige Situation zu verarbeiten. Das habe ich für mich gemacht.» Zudem sei auf keiner Aufnahme erkennbar, wer das sei. Auch ihren vollständigen Namen habe er nicht genannt.
Einkaufen beim Discounter
Von der Beziehung zwischen dem arabischen «Royal Family Member» und dem IT-Projektleiter wusste offenbar niemand. Auch ihre Familie nicht. Das habe sie nicht gewollt, sagte der Beschuldigte.
Erstmals getroffen hätten sie sich 2010 in Zürich, die Beziehung habe von 2013 bis 2017 gedauert. In der Zeit lebte die Frau zeitweise in Genf oder dann bei ihm in einer Zürcher Vorortsgemeinde, wo sie auch mal beim Discounter einkaufen ging.
Mittlerweile haben die beiden keinen Kontakt mehr. «Er hat auch kein Bedürfnis mehr, Dinge über die Privatklägerin zu veröffentlichen», versprach sein Anwalt. Als er die Sachen publiziert habe, sei er psychisch nicht stabil gewesen. Er mache jetzt aber eine Therapie.
Die Privatklägerin nahm am Prozess in Bülach nicht teil. Auch ihr Genfer Anwalt blieb der Verhandlung fern. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Der Verurteilte kann es noch ans Obergericht ziehen.
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