Corona-Leaks Antworten auf die wichtigsten Fragen zur GPK-Untersuchung

Monique Misteli

24.1.2023

Die parlamentarische Geschäftsprüfungskommission (GPK) beschliesst, die Corona-Leaks trotz laufenden Strafverfahrens zu prüfen. Was die GPK überhaupt ist, liest du in den Antworten zu den wichtigsten Fragen.

Monique Misteli

24.1.2023

Die Corona-Leaks haben dieser Tage die Schweizer Politik stark beschäftigt. Nun haben die Geschäftsprüfungskommissionen beider Räte am späteren Dienstagnachmittag informiert, wie sie in der Indiskretions-Affäre unter Berücksichtigung der Gewaltenteilung weiter verfahren wollen.

Nun ist klar: Ab sofort wird eine sechsköpfige Arbeitsgruppe aus je drei Mitgliedern der GPK des Nationalrates (GPK-N) sowie des Ständerates (GPK-S) zusammensitzen und die Indiskretionsvorwürfe am Departement des Innern (EDI) untersuchen. Dabei öffnet sie ihren Fächer und nimmt den Gesamtbundesrat unter die Lupe.

Die GPK wollten den Gesamtblick erörtern und nicht ein Individuum bestrafen, sagte Matthias Michel (FDP/ZG), Präsident der ständerätlichen GPK am Dienstagabend vor den Medien in Bern.

«Wir verurteilen nicht, sondern schauen, was im System geändert werden muss.» Analysiert werden sollen etwa Bundesratsprotokolle. Es stehe die Frage im Raum, ob die Landesregierung im Laufe der Corona-Pandemie bereits selbst Vertraulichkeitsmassnahmen beschlossen habe, nachdem immer wieder vertrauliche Informationen an die Öffentlichkeit gelangt waren.

Corona-Leaks: Aufsichtskommissionen untersuchen Indiskretionen aus dem Bundesrat

Corona-Leaks: Aufsichtskommissionen untersuchen Indiskretionen aus dem Bundesrat

Die Geschäftsprüfungskommissionen (GPK) des Parlaments wollen dem Innendepartement von Bundespräsident Alain Berset vorgeworfene Indiskretionen neben den laufenden Justizverfahren untersuchen. Sie öffnen den Fächer und nehmen den Gesamtbundesrat unter die Lupe.

24.01.2023

Den Ball ins Rollen brachte die «Schweiz am Wochenende» vor einer Woche. Die Zeitung hat die Indiskretionen aus dem Departement des Innern (EDI) zuhanden von Ringier-Geschäfsführer Marc Walder während der Pandemie publik gemacht.

Was die GPK überhaupt ist, welche Kompetenzen sie hat und was das nun für die Corona-Leaks bedeutet, erfährst du hier:

Was ist die GPK?

Die Geschäftsprüfungskommission (GPK) ist eine von Parlamentariern gebildete ständige Parlamentskomission. Es gibt sie auf Bundes-, Kantons- und Gemeindeebene.

National relevant sind die zwei GPK: Einmal die des Nationalrates (GPK-N) mit 25 Mitgliedern. Ihr steht aktuell die Luzerner SP-Nationalrätin Prisca Birrer-Heimo vor.

Und zum andern die des Ständerates (GPK-S) mit 13 Mitgliedern, präsidiert vom Zuger FDP-Mann Matthias Michel.

Die Vorsteher*innen und Mitglieder werden in der Regel jeweils vom Parlament für eine Legislaturperiode gewählt.

Welche Aufgaben hat die GPK?

Gemäss Artikel 169 der Bundesverfassung (BV; SR 101) und Artikel 26 des Parlamentsgesetzes (ParlG; SR 171.10) üben die Geschäftsprüfungskommissionen im Auftrag der eidgenössischen Räte die Oberaufsicht aus über die Geschäftsführung des Bundesrates und der Bundesverwaltung, der eidgenössischen Gerichte und anderen Institutionen, die Aufgaben des Bundes erhalten haben (etwa Bundesbetriebe wie Post, SBB und teilweise auch die einzelnen Kantone).

Die GPK überprüfen insbesondere:

1) Ob die Bundesbehörden im Sinne der Verfassung und der Gesetze handeln, ob die vom Gesetzgeber übertragenen Aufgaben erfüllt und die Ziele erreicht worden sind (Überprüfung der Rechtmässigkeit).

2) Ob die vom Staat getroffenen Massnahmen sinnvoll sind und der Bundesrat seinen Entscheidungsspielraum richtig nutzt (Überprüfung der Zweckmässigkeit).

3) Ob die vom Staat getroffenen Massnahmen die gewünschte Wirkung haben (Überprüfung der Wirksamkeit).

Wie viel Macht haben die Kommissionen?

Die Mittel der GPK sind politischer Natur. Die Kommissionen legen ihre Untersuchungsergebnisse in der Regel in Form eines Berichts mit Empfehlungen vor, zu denen die verantwortlichen Behörden und Amtsstellen Stellung nehmen müssen. 

Die Arbeit der Kommissionen verpflichtet die Behörden somit, Rechenschaft über ihre Tätigkeiten abzulegen. Die GPK können jedoch weder das überprüfte Organ zu einer Massnahme zwingen noch einen Entscheid aufheben, ändern oder treffen.

Ausserdem sind die GPK weniger stark befugt betreffend Akteneinsicht und Personenbefragung als diejenigen einer Parlamentarischen Untersuchungskommission (PUK). 

 Bundespräsident und EDI-Vorsteher Alain Berset hat sich im Vorfeld sich zu Untersuchungsanhörungen bereit erklärt. (Archivbild).
 Bundespräsident und EDI-Vorsteher Alain Berset hat sich im Vorfeld sich zu Untersuchungsanhörungen bereit erklärt. (Archivbild).
Keystone

Wer kann einen Antrag für eine Untersuchung stellen?

Neben den Geschäften, die die GPK von Gesetzes wegen prüfen müssen (zum Beispiel den Geschäftsbericht des Bundesrates), können sie frei bestimmen, was untersucht wird (Selbstbefassung). 

Es kommt auch vor, dass die Kommissionen Mandate von den eidgenössischen Rät*innen erhalten (wie im Falle der Corona-Leaks) oder dass Bürgerinnen und Bürger ihnen Vorschläge unterbreiten.

Die GPK informieren die eidgenössischen Räte und die Öffentlichkeit mit einem Jahresbericht und Untersuchungsberichten über ihre Aktivitäten.

Einmal im Jahr kommen die GPK zusammen und definieren in einem Programm, welche Untersuchungen priorisiert werden müssen. 

Wie lange dauert eine Untersuchung?

Erfahrungsgemäss kann eine Untersuchung zwischen zwei Monaten und zwei Jahren dauern. Das hängt von der Komplexität, aber auch der Dringlichkeit der Untersuchung so wie weiteren zu behandelnden Anträgen ab. Einen konkreten Zeitplan gibt es nicht.

Warum braucht es die GPK?

Mit ihrer Funktion als Oberaufsicht will die Kommission die demokratische Verantwortlichkeit der Bundesbehörden stärken, mehr Transparenz schaffen, das Vertrauen der Bevölkerung in die Institutionen festigen und dabei helfen, Missstände zu beheben.