Änderung des Überwachungsgesetzes geplantBund nimmt Threema und Protonmail ins Visier
tgre
12.3.2025
Eine Änderung des Überwachungsgesetzes könnte für den Schweizer Messenger-Dienst Threema grosse Folgen haben.
Bild:sda (Archivbild)
Die Schweizer Regierung plant eine Änderung des Überwachungsgesetzes. Dies könnte für beliebte Dienste wie Threema und Protonmail grosse Konsequenzen haben. Kritiker vermuten, das EJPD wolle damit vergangene Niederlagen vor Gericht aushebeln.
tgre
12.03.2025, 11:43
Gianluca Reucher
Keine Zeit? blue News fasst für dich zusammen
Der Bundesrat hat Ende Januar eine Revision des Gesetzes über die Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs (BÜPF) vorgeschlagen.
Kritiker sehen darin einen versteckten Versuch, Dienste wie Threema und Protonmail, die viel Wert auf ihren Datenschutz legen, stärker zu verpflichten.
Bislang müssen die beliebten Dienste nur wenige Daten an die Behörden liefern – das könnte sich mit der Anpassung des Gesetzes allerdings ändern.
Damit staatliche Überwachung funktionieren kann, müssen Telekommunikationsfirmen mit dem Staat kooperieren. Der Bund verpflichtet deshalb Unternehmen wie Swisscom, aber auch kleinere Internetdienstanbieter, gesetzlich dazu, Daten herauszugeben. Einige Firmen werden für ihre Unterstützung entschädigt.
Laut Bundesrat sei die Kooperation der Telekommunikationsanbieter für eine «funktionierende Überwachung des Fernmeldeverkehrs unerlässlich». Welche Daten die Firmen liefern müssen, hängt von ihrer gesetzlichen Einstufung ab.
Doch genau da liegt das Problem. Immer wieder gibt es Streitigkeiten, welcher Anbieter wie viele Daten herausgeben muss. Auch bei den Firmen Threema und Protonmail ist das bereits der Fall gewesen.
Threema gewann 2021 vor dem Bundesgericht
Threema ist ein Messenger wie Whatsapp mit Sitz im schwyzerischen Pfäffikon, Protonmail ein E-Mail-Dienst aus Genf. Beide legen grossen Wert auf starken Datenschutz – und konnten bisher eine strengere Überwachung abwehren.
Im Fall von Threema urteilte das Bundesgericht 2021 sogar gegen das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement (EJPD). Es entschied, dass Threema kein Fernmeldedienstanbieter (FDA) sei und somit weniger Daten an die Behörden liefern muss. Auch Protonmail konnte sich bisher gegen diese Einstufung behaupten.
Jetzt startet der Bundesrat einen neuen Anlauf. Ende Januar hat er eine Revision des Gesetzes über die Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs (BÜPF) vorgeschlagen. Dabei sollen die Dienstleister neu eingeteilt werden. Laut Bundesrat ermögliche diese Änderung «eine ausgewogenere Abstufung der Pflichten».
Kritiker sehen darin jedoch einen versteckten Versuch des EJPD, Dienste wie Threema und Protonmail stärker zu verpflichten.
Neue Kategorien, höhere Pflichten?
Aktuell unterscheidet das Gesetz zwischen Fernmeldedienstanbietern (FDA) und Anbietern abgeleiteter Kommunikationsdienste (AAKD). FDA, darunter Swisscom, Sunrise und Salt, haben die grössten Verpflichtungen. Sie müssen in Echtzeit überwachen, umfangreiche Nutzerdaten liefern und Daten für sechs Monate speichern.
Threema und Protonmail gelten momentan – auch dank der gewonnenen Rechtsfälle – als AAKD und haben deshalb nur wenige Pflichten. Doch genau diese Kategorie will der Bund neu aufteilen – in drei Stufen: minimale, reduzierte und volle Pflichten. Dadurch soll es laut Bundesrat zu einer «Angleichung zwischen FDA und AAKD vergleichbarer Grösse und wirtschaftlicher Bedeutung» kommen.
Für Kritiker steckt dahinter der Versuch, Threema und Protonmail doch noch stärker zur Datenlieferung zu verpflichten – trotz Niederlagen vor Gericht.
Bund dementiert Vorwürfe
Martin Steiger, ein auf Recht im digitalen Raum spezialisierter Anwalt und Sprecher des Vereins Digitale Gesellschaft, kritisiert die Behörden deutlich: «Letztlich ist das Vorgehen immer gleich. Die Sicherheitsbehörden in der Schweiz strapazieren, zurückhaltend formuliert, bei der Überwachung die bestehenden rechtlichen Grundlagen und zählen auf eine normalerweise wohlwollende Rechtsprechung. Fällt diese ausnahmsweise nicht wohlwollend aus, wird dafür lobbyiert, die rechtlichen Grundlagen auszuweiten.» So sei es auch im vorliegenden Fall.
Der Bund widerspricht Jean-Louis Biberstein, stellvertretender Leiter des zuständigen Dienstes Überwachung Post- und Fernmeldeverkehr (ÜPF), betont, man könne auf einzelne Unternehmen nicht konkret eingehen. Die Revision solle jedoch vor allem Rechtssicherheit schaffen und Gerichtsurteile klar umsetzen. Wichtig sei auch, dass es weiterhin «keine Pflicht geben wird, die End-to-End-Verschlüsselung aufzuheben».
Threema will sich derzeit noch nicht konkret zur Revision äussern und prüft juristische Schritte. Protonmail wird ebenfalls erst später Stellung nehmen. Das Unternehmen schreibt aber bereits jetzt, dass man die Vorschläge des Bundes für «äusserst problematisch» halte.
Die Vernehmlassung für die Teilrevision des BÜPF dauert noch bis 6. Mai.