Fragen und Antworten zu neuem Gesetz Gehen Schweizer Firmen nun sorgfältiger mit meinen Daten um?

aru

24.8.2023

Das neue Datenschutzgesetz gilt ab dem 1. September.
Das neue Datenschutzgesetz gilt ab dem 1. September.
Sebastian Gollnow/dpa

In wenigen Tagen gilt in der Schweiz ein neues Datenschutzgesetz. Die Anforderungen an Unternehmen, Websites und Privatpersonen, die mit Kundendaten hantieren, werden erhöht.

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Keine Zeit? blue News fasst für dich zusammen

  • Ab dem 1. September gilt ein neues Datemschutzgesetz, das all jene, die Daten von anderen Personen besitzen, dazu verpflichtet, diese besser zu schützen.
  • Damit steigt die Privatsphäre der Nutzer*innen von Schweizer Websites.
  • Wer fahrlässig mit den Daten umgeht, riskiert eine Strafe von bis zu 250'000 Franken.

Was musst du wissen?

Deine Daten und somit auch deine Privatsphäre werden ab dem 1. September besser geschützt. Falls du selber eine Website betreibst oder sonstwie mit fremden Daten zu tun hast, musst du deren Sicherheit gewährleisten können. Hier lohnt es sich, Fachpersonen zu konsultieren.

Bei Verfehlungen könntest auch du mit einer Busse von bis zu 250'000 Franken belangt werden. Die Höhe der Busse hängt davon ab, wie fahrlässig gehandelt wurde und welche Datenmenge betroffen ist.

Warum braucht es ein neues Datenschutzgesetz?

Das aktuelle Datenschutzgesetz stammt aus dem Jahr 1992. Dass die Schweiz in Sachen Datensicherheit nicht auf dem neusten Stand ist, zeigte sich in den vergangenen Monaten überaus deutlich. So wurden Mitte Jahr gleich mehrere Websites des Bundes sowie jene von Städten und Dörfern für teils mehrere Stunden lahmgelegt.

Auch die EU hat bereits ihr Datenschutzgesetz verschärft, und die Schweiz muss nun nachziehen. «Ein schwaches Datenschutzgesetz wäre verheerend für die Schweizer Wirtschaft. Es würde dazu führen, dass andere Länder ihre Daten nicht mehr mit Schweizer Unternehmen teilen dürfen», sagt Markus Limacher, Chef der IT-Sicherheitsberatung bei Infoguard dem «Blick».

Wen betrifft es?

Das neue Datenschutzgesetz gilt für alle, ist aber besonders für Unternehmen von grosser Wichtigkeit. So sollen besonders Kundendaten besser geschützt werden. Neu müssen die Unternehmen dafür schauen, dass keine Kundendaten mehr entwendet werden können. Jede Person mit einem Unternehmen ist dazu verpflichtet, ihre Daten richtig zu schützen.

Was ändert sich nun konkret?

Sammelt eine Website Daten über die Besucher*innen, dann gelten ab dem 1. September neue Anforderungen an die Websites, die Geräte und die IT-Systeme. Diese Systeme müssen von Beginn weg so programmiert werden, dass die Kundendaten sicher sind. Diese hohe Sicherheitsstufe soll in der Schweiz zum Standard werden.

Mit dieser Massnahme soll erreicht werden, dass man sich in der Schweiz ohne Sorge im Internet bewegen kann.

Um welche Daten geht es?

Grundsätzlich müssen alle Daten einer Person neu besser geschützt werden. Bei den meisten Websites handelt es sich dabei um Namen, Adresse oder E-Mail-Adresse. Besonderen Schutz müssen medizinische Daten und sensible Daten etwa über die Religionszugehörigkeit erfahren.

Konkret heisst dies eine Zwei-Faktor-Identifizierung oder eine sonstige mehrstufige Verschlüsselung. Die Anforderungen ändern sich je nach Menge und Sensibilität der gespeicherten Daten.