Urteil von EU-Gericht Facebook muss nach Hass suchen und ihn löschen

dj

3.10.2019

Gerichte in EU-Ländern haben mehr Macht über Facebook bekommen.
Gerichte in EU-Ländern haben mehr Macht über Facebook bekommen.
Getty Images

Facebook und andere Social-Media-Anbieter können dazu verpflichtet werden, aktiv nach Hasspostings zu suchen und sie weltweit zu löschen.

Der Europäische Gerichtshof hat entschieden, dass Facebook von nationalen Gerichten unter Umständen dazu gezwungen werden könne, aktiv nach Hassnachrichten zu suchen und sie weltweit zu löschen.

Europäische Gesetze räumen Hosting-Anbietern wie Facebook zunächst eine umfassende Immunität ein. Solange sie keine Kenntnis von konkreten rechtswidrigen Inhalten auf ihren Plattformen haben, sind sie für diese nicht haftbar. Das ändert sich aber, wenn sie jemand beschwert.

Im konkreten Fall war das Eva Glawischnig-Piesczek, die ehemalige Bundessprecherin der österreichischen Grünen, die ehrenbeleidigende Äusserungen bei Facebook meldete. Als das die Löschung verweigert, klagte Glawischnig-Piesczek vor dem Handelsgericht Wien und erwirkte eine einstweilige Verfügung gegen Facebook. Das sperrte den entsprechenden Beitrag dann, allerdings nur für Nutzer in Österreich.

EU-Recht kann weltweit angewendet werden

Die Frage vor dem Europäischen Gerichtshof war nun, ob Facebook von nationalen Gerichten eines EU-Mitgliedstaates dazu gezwungen werden kann, Postings, die gegen nationales Recht verstossen, weltweit zu sperren. Der Europäische Gerichtshof bejaht das im Prinzip, die nationalen Gerichte müssten dabei aber das «einschlägige internationale Recht» beachten, was sicherlich noch zu Interpretationsstreitigkeiten führen wird.

Das Urteil könnte aber auf jeden Fall weitreichende Auswirkungen haben. Deutschland und Österreich etwa haben umfangreiche Gesetze gegen die Verwendung von Nazi-Symbolik, die im Facebook-Mutterland USA unter die Meinungsfreiheit fällt. Auch die Gesetze in Bezug auf Beleidigung und Verleumdung sind in Europa generell strenger als in den USA.

Ausserdem können Anbieter noch dazu gezwungen werden, auch zu ursprünglich bemängelten Postings wort- oder sinngleiche Beiträge zu löschen. In diesem Fall müsste sich Facebook dann aktiv auf die Suche nach Hasspostings machen, was auch von seiner bisherigen Geschäftspraxis abweicht, erst auf Beschwerden von Nutzern zu warten.

Galerie: Das Facebook-Konto absichern

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