Urteil von EU-GerichtFacebook muss nach Hass suchen und ihn löschen
dj
3.10.2019
Facebook und andere Social-Media-Anbieter können dazu verpflichtet werden, aktiv nach Hasspostings zu suchen und sie weltweit zu löschen.
Der Europäische Gerichtshof hat entschieden, dass Facebook von nationalen Gerichten unter Umständen dazu gezwungen werden könne, aktiv nach Hassnachrichten zu suchen und sie weltweit zu löschen.
Europäische Gesetze räumen Hosting-Anbietern wie Facebook zunächst eine umfassende Immunität ein. Solange sie keine Kenntnis von konkreten rechtswidrigen Inhalten auf ihren Plattformen haben, sind sie für diese nicht haftbar. Das ändert sich aber, wenn sie jemand beschwert.
Im konkreten Fall war das Eva Glawischnig-Piesczek, die ehemalige Bundessprecherin der österreichischen Grünen, die ehrenbeleidigende Äusserungen bei Facebook meldete. Als das die Löschung verweigert, klagte Glawischnig-Piesczek vor dem Handelsgericht Wien und erwirkte eine einstweilige Verfügung gegen Facebook. Das sperrte den entsprechenden Beitrag dann, allerdings nur für Nutzer in Österreich.
EU-Recht kann weltweit angewendet werden
Die Frage vor dem Europäischen Gerichtshof war nun, ob Facebook von nationalen Gerichten eines EU-Mitgliedstaates dazu gezwungen werden kann, Postings, die gegen nationales Recht verstossen, weltweit zu sperren. Der Europäische Gerichtshof bejaht das im Prinzip, die nationalen Gerichte müssten dabei aber das «einschlägige internationale Recht» beachten, was sicherlich noch zu Interpretationsstreitigkeiten führen wird.
Das Urteil könnte aber auf jeden Fall weitreichende Auswirkungen haben. Deutschland und Österreich etwa haben umfangreiche Gesetze gegen die Verwendung von Nazi-Symbolik, die im Facebook-Mutterland USA unter die Meinungsfreiheit fällt. Auch die Gesetze in Bezug auf Beleidigung und Verleumdung sind in Europa generell strenger als in den USA.
Ausserdem können Anbieter noch dazu gezwungen werden, auch zu ursprünglich bemängelten Postings wort- oder sinngleiche Beiträge zu löschen. In diesem Fall müsste sich Facebook dann aktiv auf die Suche nach Hasspostings machen, was auch von seiner bisherigen Geschäftspraxis abweicht, erst auf Beschwerden von Nutzern zu warten.
Mit diesen Tipps und Tricks bleiben Sicherheit und Privatsphäre auf Facebook gewährt.
Bild: Keystone
Beste Methode zum Schutz des Zugangs zum eigenen Facebook-Account ist die Aktivierung der Zwei-Faktor-Authentisierung. Einrichten lässt sich das in den Einstellungen unter «Sicherheit und Login» --- «Verwende die zweifstufige Authentifizierung».
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Hier kann man etwa die Google Authenticator-App verwenden. Mit dieser muss ein QR eingescannt werden.
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Die App erzeugt nun ständig neue Codes.
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Die man dann zum Anmelden bei Facebook zukünftig eingeben muss.
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Ebenfalls hilfreich sind die Vertrauenskontakte. Wurde das eigene Facebook-Konto von Fremden übernommen, können drei bis fünf zuvor festgelegte Freunde Sicherheitscodes schicken, mit denen man ein Facebook-Konto zurückbekommen kann. Diese Option gibt es in den Einstellungen unter «Sicherheit und Login».
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Dort gibt es auch eine Übersicht, auf welchen Geräten man gerade bei Facebook eingeloggt ist. Entdeckt man hier etwas Verdächtigtes, lässt sich der Login dieses Geräts beenden.
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Schliesslich sollte man auch noch Anmeldewarnungen aktivieren. Hier gibt es eine Benachrichtigung per E-Mail, wenn man sich auf einem neuen Gerät bei Facebook einloggt.
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In regelmässigen Abständen sollte auch die Liste der autorisierten Logins überprüft werden. Finden sich hier längst nicht mehr genutzte Geräte, sollten diese entfernt werden.
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Auch welchen Apps man Zugriff auf das Facebook-Konto gestattet hat, sollte regelmässig kontrolliert werden. Das geht in den Einstellungen unter «Apps und Websites». Hier sollte man nicht nur auf die aktiven Apps schauen, sondern auch die Verbindung zu abgelaufenen Apps kappen.
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Es muss doch nicht sein, dass Facebook die eigenen persönlichen Daten für Werbung verwendet. In den Einstellungen unter «Werbeanzeigen» lässt sich das unterbinden.
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Die Gesichtserkennung mag man etwas verstörend finden. Sie lässt sich in den Einstellungen unter «Gesichtserkennung» abschalten.
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Auch für die Privatsphäre sollte man etwas tun. In den Einstellungen im entsprechenen Reiter kann man etwa bestimmen, wer einen wie auf Facebook finden kann. «Freunde» ist hier immer die sicherste Lösung.
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Gleiches gilt für Einträge auf der Chronik.
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Schliesslich schadet es auch nicht, ein Facebook-Testament zu erstellen. In den Einstellungen unter «Allgemein» --- «Konto verwalten» kann man einen Nachlasskontakt bestimmen. Dieser kann entscheiden, was nach dem eigenen Tod öffentlich auf dem Facebook-Profil sichtbar ist.
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Alternativ kann man auch festlegen, dass das Facebook-Konto nach dem eigenen Ableben restlos gelöscht wird.
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