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KI-Beschwerde scheitert vor Bundesgericht im Prämienstreit mit der CSS
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Beschwerde geht schief

Mann will sich mit KI gegen Krankenkasse wehren – und scheitert jämmerlich

Dieses Symbolbild wurde mit KI generiert.

Dieses Symbolbild wurde mit KI generiert.

ChatGPT

Ein Mann wollte Krankenkassen-Prämien von rund 638 Franken nicht zahlen und zog bis vor Bundesgericht – mit einer Beschwerde aus der «Feder» einer «künstlichen Intelligenz». Das ging gründlich schief.

Petar Marjanović

Petar Marjanović

20.07.2026, 04:30•20.07.2026, 08:36

Darum geht’s

  • Ein Mann wehrte sich bis vor Bundesgericht gegen unbezahlte CSS-Prämien von 638.70 Franken plus Nebenkosten, nachdem das Luzerner Kantonsgericht die Forderung bestätigt hatte.
  • Das Bundesgericht trat auf seine Beschwerde nicht ein, weil sie erkennbar von einer KI verfasst war und nur generische Aussagen ohne konkrete rechtliche Argumente enthielt.
  • Anwälte sehen das Urteil als Beleg dafür, dass KI zwar sprachlich überzeugende Texte liefert, aber ohne juristische Fachkenntnis des Nutzers keine wirksamen Rechtsschriften erzeugen kann.
Zusammenfassung erstellt mitmyAi

Der Streit beginnt mit unbezahlten Krankenkassenprämien. Die CSS betreibt einen Mann zunächst über gut 1000 Franken, korrigiert die Forderung später aber nach unten. Übrig bleiben 638.70 Franken für die Monate November 2024 und Januar 2025, dazu Verzugszinsen und Mahnspesen von 170 Franken.

Der Mann bestreitet die Schuld – unter anderem mit dem Argument, er habe bereits Zahlungen geleistet.

Das Luzerner Kantonsgericht glaubt ihm nicht. Es hält im März 2026 fest, dass die Prämien mit «überwiegender Wahrscheinlichkeit» offen sind – und gibt der CSS damit recht. Doch der Versicherte gibt nicht auf und zieht ans Bundesgericht.

Beschwerde lieferte keine Argumente

Sein Problem aber: Die Beschwerdeschrift, die laut Bundesgerichtsgesetz «in gedrängter Form» verfasst sein muss (also ohne grosse Ausschweifungen), hat er nicht selbst geschrieben. Das verrät schon der Untertitel seiner Eingabe: «Entwurf – Sachlich-starke Version». Kein Scherz.

Auch SP-Bundesrichter Michael Beusch riecht den Braten und erkennt sofort: Die Beschwerde stammt aus der «Feder» einer sogenannten «künstlichen Intelligenz». Wobei man hier eher von einer unintelligenten Maschine sprechen muss. Das Bundesgericht hält im Urteil fest, die Beschwerde sei reich an generischen Aussagen – konkrete Argumente, die rechtlich «verheben», fehlen aber.

Vor dem Bundesgericht ist nämlich klar: Wer sich beschweren will, muss präzise aufzeigen, wo die Vorinstanz das Recht verletzt hat. Oder anders gesagt: Wer behauptet, ein Urteil sei falsch, muss das auch begründen können. Der SP-Richter findet stattdessen nur vage Kritik und «austauschbare Vorbringen ohne Substanz» – und tritt auf die Beschwerde deshalb gar nicht erst ein.

Prämie muss bezahlt werden

Damit ist das Luzerner Urteil rechtskräftig: Die Prämien samt Zinsen und Spesen sind fällig. Immerhin: Der Mann kommt vergleichsweise günstig davon. Das Bundesgericht verzichtet «umständehalber» auf Gerichtskosten, obwohl es zunächst einen Vorschuss von 500 Franken verlangt hatte.

Recherche-Hinweis

Hast du einen Hinweis zu einer brisanten Geschichte? Du erreichst uns per E-Mail: user.feedback@blue.ch.

Was ist von dem Urteil zu halten? blue News hat sich bei Anwält*innen umgehört. Rechtsanwältin bei Brunner Legal Solutions und Expertin für Wirtschaftskriminalistik Claudia V. Brunner erklärt die rechtlichen Anforderungen: «Wer vor Bundesgericht Recht bekommen will, darf nicht einfach nur seine eigene Sicht der Dinge wiederholen. Man muss sich konkret mit dem Urteil der Vorinstanz auseinandersetzen und präzise aufzeigen, wo dieses das Recht verletzt hat.»

Fachleute nennen das Subsumption – also das rechtliche Verknüpfen von konkreten Tatsachen mit den gesetzlichen Regeln. Es reiche etwa nicht, bloss zu behaupten, man habe die Prämien bezahlt. «Vielmehr muss in einer Beschwerdeschrift klar erklärt werden: Welche Prämie wurde wann bezahlt – oder: Welche Zahlung wurde zum Beispiel falsch zugewiesen?», sagt Brunner.

Wer sich mit solchen Fragen auseinandersetzt, könne auch ohne anwaltliche Vertretung gewinnen. Das zeigt ein aktuelles Beispiel, über das blue News berichtete. «Das war schon vor dem Aufkommen der künstlichen Intelligenz so», sagt Brunner. Tools wie ChatGPT und Co. könnten die juristische Recherche zwar beschleunigen – vorausgesetzt, man wisse dank Ausbildung und Erfahrung, welche gezielten Fragen man stellen muss und wie man die Ergebnisse verifiziert. Genau dieses Fachwissen fehle Laien oft, weshalb die Tools nicht optimal genutzt werden können.

Rechtsanwalt Daniel Brugger, der sich mit «künstlicher Intelligenz» in der juristischen Praxis beschäftigt und davor über zehn Jahre als Gerichtsschreiber am Bundesgericht arbeitete, ordnet ein. Der Entscheid bestätige für ihn erneut, dass man zwar auch ohne anwaltliche Vertretung vor Bundesgericht prozessieren könne.

«Erfolgversprechend ist das angesichts der strengen Begründungsanforderungen aber höchst selten.» Ob der Gang nach Lausanne mit oder ohne KI-Unterstützung angetreten werde, sei seines Erachtens weniger entscheidend. Entscheidend sei vielmehr, wer die KI wie einsetze und auf welchem juristischen Verständnis ihre Nutzung beruhe. «KI ist wie ein Hochleistungswerkzeug auf einer Baustelle. In den Händen einer Fachperson vervielfacht sie Kraft und Präzision. Wer jedoch weder den Bauplan lesen noch die Statik beurteilen kann, arbeitet damit lediglich schneller am Einsturz», so Brugger.

Bundesgerichtsurteil 9C-235/2026 vom 2. Juni 2026


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