Digital-News des Tages«Pädo»-Tweet: Elon Musk wird wegen Verleumdung verklagt
Pascal Landolt
18.9.2018
Der US-Unternehmer Elon Musk hat wegen seiner «Pädophilen»-Aussage gegenüber einem britischen Höhlenforscher eine Klage am Hals, Twitter bringt eine beliebte Funktion zurück und in Zug sitzt erstmals ein Unternehmer wegen Filesharing vor Gericht: die Digital-News des Tages.
Elon Musk scheint's momentan nicht leicht zu haben: Er möchte mit seinen Firmen Tesla und SpaceX gleichzeitig massenhaft Elektroautos ausliefern wie auch Milliardäre als Weltraumtouristen zum Mond schiessen. Doch daneben wird er sich jetzt vor Gericht wegen Rufschädigung verwantworten müssen.
Im Juni schoss Vernon Unsworth, seines Zeichens britischer Rentner in Thailand und ehemaliger Höhlenforscher, scharf gegen Musks Mini-U-Boot, das der Unternehmer zur Rettung von Jugendlichen aus einer Höhle entwickelt hatte. Musk reagierte gewohnt ungehalten auf die Kritik und bezeichnete den Briten auf Twitter als «Pädo». Diese Anschuldigung will der Beschuldigte so nicht stehen lassen und zieht nun gegen Musk vor Gericht, wie futurezone.at berichtet.
Twitter bringt die chronologische Timeline zurück
Die Wünsche der User fanden Gehör: In einer Serie von Tweets hat Twitter verkündet, dass die chronologische Timeline zurückkehrt. Diese kann als Option anstatt der derzeit üblichen Auflistung gewählt werden, welche auf einem Algorithmus basiert.
«Wir machen es für die User einfacher, ihre Timeline zu kontrollieren, inklusive einer einfachen Möglichkeit zum Umschalten auf chronologische Tweets», sagt Twitter-Produktmanager Kayvon Beykpour. Im Testbetrieb soll die Funktion «in den kommenden Wochen» eingeführt werden.
RapidShare-Gründer in Zug vor Gericht
In Zug läuft ein Verfahren gegen den Gründer des Webhosters RapidShare und zwei seiner Mitstreiter wegen gewerbsmässiger Beihilfe zu massiven Urheberrechtsverstössen.
Die von der Staatsanwaltschaft beantragte generelle Geldstrafe für den Hauptangeklagten soll laut einem Bericht von ZentralPlus 192 Tagessätze zu 3000 Franken betragen, insgesamt knapp 576'000 Franken. Die Zahlung soll aber auf Bewährung ausgesetzt werden. Zusätzlich wurde eine Geldbusse in Höhe von 144'000 Franken beantragt. Ein Urteil könnte nächste Woche fallen.
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Aktuell häufen sich Warnungen vor sogenannten Ping-Calls, besonders auf WhatsApp. Doch was steckt eigentlich dahinter? Anruferinnen und Anrufer aus verschiedenen Ländern wie Indien, dem Iran oder Mexiko lassen Ihr Handy einmal klingeln und legen dann auf. Ziel ist es, zu einem Rückruf zu verleiten, warnt die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz.
Hinter diesen Anrufen verbergen sich oft Betrugsversuche. Die Maschen sind vielfältig – von der Aufforderung, sensible Daten preiszugeben, bis hin zu Geldforderungen oder dem Versuch, Ihren WhatsApp-Account zu übernehmen.
Betroffene erkennen Ping-Calls an den Ländervorwahlen etwa für Indien (+91), den Iran (+98) oder Mexiko (+52). In keinem Fall sollte man die unbekannten Nummern zurückrufen.
Verbraucherschützerinnen und -schützer raten Betroffenen dazu, Anrufe von Unbekannt einfach in der App zu blockieren. Das klappt in den Whatsapp-Einstellungen. Danach werden nur noch Anrufe von eingespeicherten Kontakten durchgelassen.
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