Kontaktverfolgung Corona-App: Was passiert mit der Lohnfortzahlung?

Von Dirk Jacquemien

25.5.2020

Die SwissCovid App startet in die Pilotphase. Als erstes Land der Welt setzt die Schweiz dabei auf die speziell für diesen Zweck erschaffenen Schnittstellen von Apple und Google. Noch bleiben allerdings Fragen offen.

Die Schweizer App zur Corona-Kontaktverfolgung, nun SwissCovid App genannt, ist heute in ihre Pilotphase gestartet. Sie wird unter anderem von Armeeangehörigen sowie Mitarbeitenden von ETHs, Verwaltungen und Spitälern getestet — Personen, die sich auch im Alltag begegnen und damit hilfreiche Daten für den Test liefern können.  

Potenziell bis zu 15'000 Personen könnten an der Testphase teilnehmen. Wenn alles gut läuft, soll die App Ende Juni für die Öffentlichkeit freigegeben werden. Die App kann allerdings die klassische Kontaktverfolgung nur ergänzen und nicht ersetzen, so Sang-Il Kim, Leiter Abteilung Digitale Transformation am BAG, an einer Medienkonferenz in Bern. Sie sei vor allem ein «Hilfsmittel», andere Massnahmen in Bezug auf Social Distancing und Hygiene müssten weiterhin verfolgt werden.



Erste App mit neuer Schnittstelle

Die SwissCovid App ist dabei die erste Corona-App weltweit, die auf die spezialisierte Bluetooth-Schnittstellen von Apple und Google setzt, die letzte Woche durch Updates für iOS und Android veröffentlicht wurden. Bereits existierende Kontaktverfolgung-Apps anderer Länder wie Singapur oder Australien verwendeten eigene Lösungen und sind dadurch weniger effizient, als es die Schnittstelle von Google und Apple sein kann. Trotzdem verbraucht auch die Nutzung der SwissCovid App natürlich Strom, die Beeinträchtigung eines Smartphone-Akkus soll allerdings minimal sein.

Am Prinzip der App hat sich seit ihrer erstmaligen Ankündigung aber nicht viel geändert. Sie bleibt völlig freiwillig und anonym, keine Behörde kann sehen, welcher Nutzer wann wo war und ob er Kontakt mit einem Infizierten hatte. Die reine Nutzung der App soll auch weder Vorteile noch Nachteile bringen. So werde es etwa nicht zulässig sein, den Zutritt zu einem Restaurant von der Installation der App abhängig zu machen. 

Dennoch müssten natürlich «Anreize» geschafft werden, so Kim, damit die App nach ihrer Lancierung auch grossflächig genutzt wird. Eine Durchdringung von etwa 60 Prozent wird hier vom BAG als erstrebenswert angesehen. Eine Aufklärungskampagne soll hier die Bevölkerung überzeugen und an ihre «Solidarität» appellieren.



Was ist mit der Lohnfortzahlung?

Ein kritischer, offener Punkt ist die Frage nach der Lohnfortzahlung bei freiwilliger Quarantäne. Wer sich nach einer Meldung durch die App über den Kontakt mit einer infizierten Person in freiwillige Quarantäne begeben würde, hätte Stand jetzt keinen Anspruch auf Lohnfortzahlung, so Kim.

Jetzt in der Testphase habe diese Tatsache aber noch keine grosse Bedeutung, so Daniel Koch vom BAG, es handele es sich noch nicht um einen «endgültigen Entscheid». Ob die Rechtslage so bleibt, sei eine Frage für das Parlament, dass ja noch das Gesetz für den breiten Einsatz der App verabschieden muss. Das Parlament müsse dies erst «durchdiskutieren».

Marcel Salathé, der Leiter der Expertengruppe «Digital epidemiology», liess an der Medienkonferenz allerdings schon durchblicken, dass er für die Lohnfortzahlung eintritt. Wenn sich Menschen Sorgen machen, dass ihnen durch die Nutzung der App Nachteile entstehen könnten, würde sie sie mit einer «kleinerer Wahrscheinlichkeit» verwenden. Der «maximale epidemiologische Nutzen» der App könne dann nicht erreicht werden.

Auch über Ländergrenzen nutzbar?

Offen ist auch, ob die Kontaktverfolgung per App auch über Ländergrenzen möglich sein wird. Kim sagte, man stehe in dieser Frage bereits im Austausch mit dem deutschen Bundesgesundheitsministerium. Rein technisch sei dies möglich, da in beiden Ländern die erwähnte Schnittstelle von Apple und Google verwendet.

So sei es dann durchaus vorstellbar, dass etwa ein deutscher Tourist mit deutscher Corona-App auf dem Smartphone nach einem Kontakt mit einem infizierten Schweizer eine Warnmeldung bekommen würde und vice versa.

Die Corona-Krise: Eine Chronologie

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