Kartellrecht Supreme Court lässt App Store-Klage gegen Apple zu

dpa/dj

14.5.2019

Klagen gegen das Geschäftsmodell des App Store können fortgesetzt werden, entschied der Oberste Gerichtshof der USA.
Klagen gegen das Geschäftsmodell des App Store können fortgesetzt werden, entschied der Oberste Gerichtshof der USA.
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Apps auf dem iPhone kann man nur über Apples Plattform laden. Klagende US-Konsumenten wollen diese Einschränkung kippen. Apple wollte, dass die Klage abgewiesen wird, doch das Oberste US-Gericht weigerte sich.

Der Oberste Gerichtshof der USA hat eine Kartellklage gegen Apple zugelassen, mit der Konsumenten erzwingen wollen, dass Apps für iPhone und iPad am Konzern vorbei direkt den Kunden angeboten werden können. Aktuell können Anwendungen für die Mobil-Geräte nur über Apples App Store geladen werden. Apple überprüft sie und kann sie bei Regelverstößen aus dem App Store verbannen.

Die Kläger argumentieren, Apple habe den Markt für Apps auf iPhone und iPad widerrechtlich monopolisiert. Dadurch gebe es weniger Wettbewerb und den Verbraucher entstünden höhere Kosten. Apple behält einen Teil der Verkaufserlöse ein, so funktionieren auch andere Plattformen. Deshalb könnte die Entscheidung des Obersten Gerichts auch Konsumentenklagen gegen andere Anbieter auslösen.

Entscheidung in Sache steht aus

Apple wollte erreichen, dass die Klage abgewiesen wird. Das Unternehmen stützte sich dabei auf eine alte Gerichtsentscheidung, und argumentierte dass iPhone-Besitzer keine Kartellklage einreichen können, weil die App-Entwickler die Preise festlegten — und nicht Apple. Der Supreme Court wies den Einspruch am Montag ab. Damit kann das Verfahren seinen Lauf nehmen und nachgeordnete Gerichte können in der Sache entscheiden.

Richter Brett Kavanaugh argumentierte in der Entscheidung, hätte sich das Gericht auf Apples Argumentation grundsätzlich eingelassen, würde es Monopolisten einen Weg aufzeigen, wie sie sich bloss durch eine geschickte Gestaltung ihrer Deals der Wettbewerbskontrolle entziehen könnten. Es war eine knappe Entscheidung mit 5 zu 4 Stimmen — und der konservative Kavanaugh solidarisierte sich dabei mit seinen vier liberalen Kollegen, während die vier restlichen Konservativen dagegen stimmten.

Apple: Wir sind kein Monopolist

Apple erklärte im Gegenzug: «Wir sind überzeugt, dass wir uns durchsetzen, wenn die Fakten vorgelegt werden, und dass der App Store kein Monopol ist, wie man es auch misst.» Die Preise würden von den App-Entwicklern festgelegt und Apple spiele keine Rolle dabei. Die weitaus meisten Anwendungen seien ohnehin kostenlos.

Der Konzern hatte stets auch den Vorteil einer höheren Sicherheit für die Nutzer betont, wenn nur geprüfte Anwendungen auf die Geräte kommen können. Auch im Play Store für Android kontrolliert Google, welche Apps zugelassen werden. Hier gibt es aber immer wieder Probleme mit Schadsoftware.



Mehrere Beschwerden gegen Apple

In Apples App Store und in Googles Play Store ist es üblich, dass App-Anbieter 70 Prozent der Erlöse bekommen, während 30 Prozent beim Plattformbetreiber bleiben. Das gilt auch für Käufe innerhalb von Apps. Bei Software-Abos verlangt Apple ab dem zweiten Jahr 15 Prozent des Umsatzes.

Dieses Gebührenmodell wird bereits vom Musikstreaming-Marktführer Spotify angegriffen, der eine Wettbewerbs-Beschwerde bei der EU-Kommission einreichte. Spotify argumentiert, der Dienst habe einen Nachteil gegenüber dem Konkurrenz-Angebot Apple Music, weil er einen Teil seiner Erlöse bei Vertragsabschlüssen auf dem iPhone abgeben müsse, während Apple als Plattformbetreiber den gesamten Betrag bekomme.

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