Immer wieder werden Menschen Opfer von Kriminellen am Telefon.
Symbolbild: Roland Weihrauch/dpa
Immer häufiger geben sich Telefonbetrüger als Bank- oder Gesundheitspersonal aus. Mit Erfolg: Im Kanton Waadt beläuft sich der finanzielle Schaden allein in der letzten Woche auf 73'000 Franken.
In der vergangenen Woche hat die Kantonspolizei Waadt 24 Betrugsanrufe registriert, wie sie in einer Mitteilung schreibt. Bei der Hälfte der Fälle sei es beim Versuch geblieben. Dennoch beläuft sich der Gesamtschaden auf 73'000 Franken, wobei ein Opfer aus Lausanne um 43'000 Franken betrogen wurde.
Nach einer ruhigeren Phase bis Ende 2025 sei die Zahl der Betrügereien mit falscher Identität in den letzten Wochen wieder angestiegen. Auch die anderen Kantone beobachten gemäss Waadtländer Polizei einen ähnlichen Anstieg.
Zudem scheinen die Täter ihren Modus Operandi angepasst zu haben: Sie geben sich demnach nicht mehr vor allem als Polizisten aus, sondern zunehmend auch als Bankmitarbeitende oder als Gesundheitspersonal. Als potenzielle Opfer suchen sich die Betrüger meist ältere Menschen aus.
Die Gesamtzahl der bei der Waadtländer Polizei gemeldeten Fälle von Telefonbetrug im Jahr 2025 beträgt 925 – in 257 Fällen waren die Täter erfolgreich. Noch im Jahr 2024 war die Gesamtzahl mit 369 noch deutlich tiefer (140 erfolgreiche Taten).
Dieses Verhalten empfiehlt die Polizei
Verwalten der Online-Daten: Betrüger nutzen Informationen aus elektronischen Telefonverzeichnissen, in denen Namen, Vornamen, Adresse und Festnetznummer potenzieller Opfer aufgeführt sind. Die Polizei empfiehlt Familienangehörigen und Nahestehenden von allein lebenden älteren Personen, diesen ihre Hilfe bei der Verwaltung ihrer Bankangelegenheiten anzubieten.
Die Polizei erinnert daran, dass sie niemals zu Privatpersonen geht, um Bankkarten oder Wertgegenstaende zu beschlagnahmen.
Zudem gelten folgende Ratschläge:
Keinerlei persönliche Daten oder Bankinformationen an Personen am Telefon weitergeben.
Niemals die Bankkarte (auch nicht zerschnitten), den PIN-Code oder Wertgegenstände an Unbekannte übergeben.
Telefon auflegen, wenn Zweifel an der Identität des Anrufers bestehen.