Wegen KI-Boom: Eine Kleinstadt macht Milliarden und die Bewohner fliehen
Ashburn in den USA war einst eine verschlafene Vorstadt. Heute gilt der Ort als Hauptstadt des Internets – mit der weltweit höchsten Dichte an Rechenzentren. Für die Bevölkerung bedeutet das wachsende Belastung.
03.12.2025
Wer Google eine Frage stellt, bekommt auch Antworten einer Künstlichen Intelligenz. Der US-Internetriese nutzt dafür Inhalte Dritter – und gerät daher nun ins Visier der EU-Aufsicht.
Keine Zeit? blue News fasst für dich zusammen
- Die EU prüft, ob Google beim Aufbau seiner KI seine Marktmacht unfair ausnutzt.
- Es geht um das Füttern der KI mit Inhalten von Drittanbietern – etwa bei YouTube.
- YouTube-Nutzende müssen ihre Inhalte unentgeltlich zur Ausbildung der KI zur Verfügung stellen.
Die EU verdächtigt den US-Internetriesen Google, seine Künstliche Intelligenz rechtswidrig mit Online-Inhalten Dritter gefüttert zu haben. Die zuständige Europäische Kommission leitet daher eine Untersuchung wegen möglicher Verstösse gegen das Wettbewerbsrecht ein, teilte Kommissions-Vizepräsidentin Teresa Ribera mit.
Konkret wirft die Behörde dem Tech-Riesen auch vor, den Inhalt von Dritten ohne entsprechende Kompensation zu nutzen, um die Ergebnisse für Suchanfragen anzubieten. Sie prüfe, ob Google Verlagen und Urhebern von Inhalten möglicherweise unfaire Bedingungen auferlege und gleichzeitig konkurrierende Entwickler von KI-Modellen benachteiligt habe.
«Eine freie und demokratische Gesellschaft ist auf vielfältige Medien, offenen Informationszugang und eine lebendige Kreativlandschaft angewiesen», wird die Spanierin Ribera zitiert.
Donald Trump hat der EU dagegen gerade noch abgesprochen, für Meinungsfreiheit und Demokratie zu stehen. Der US-Präsident könnte das neue Verfahren gegen das US-Unternehmen persönlich nehmen.
YouTube-Nutzer müssen Inhalte freigeben
KI bringt laut Tibera bemerkenswerte Innovationen und viele Vorteile für Menschen und Unternehmen in ganz Europa, doch dieser Fortschritt dürfe nicht auf Kosten der Prinzipien gehen, die im Herzen der europäischen Gesellschaften stünden.
Wer bei Google sucht, bekommt inzwischen auch KI-generierte Ergebnisse angezeigt. Es geht dabei sowohl um zusammenfassende Antworten auf Suchanfragen als auch um den erst vor wenigen Wochen gestarteten KI-Modus von Google. Letzterer beantworte Anfragen von Nutzerinnen und Nutzern im konversationsähnlichen Stil eines Chatbots.
Bedenken gibt es darüber hinaus im Umgang mit Inhalten auf Googles Video-Plattform YouTube. Creator müssen Google die Erlaubnis geben, ihre Videos für unterschiedliche Zwecke zu nutzen, darunter auch zum Training generativer KI-Modelle.
Weitere Verfahren laufen
Eine Vergütung dafür erhalten sie jedoch nicht. Gleichzeitig untersagt YouTube Wettbewerbern von Google, Plattforminhalte zum Training eigener KI-Systeme zu nutzen – ein möglicher Vorteil für Googles eigene KI-Entwicklungen.
Die EU-Kommission untersucht, ob Google durch die Praktiken eine marktbeherrschende Stellung ausgenutzt haben könnte. Die Einleitung des Verfahrens bedeute noch keinen Nachweis eines Verstosses, betonte die Brüsseler Behörde.
Sie wacht in der EU über die Einhaltung des Wettbewerbsrechts. Wie lange das Verfahren dauern wird, ist offen. Gegen Google laufen auch andere Verfahren wegen möglicher Wettbewerbsverstösse, etwa wegen möglicher Benachteiligung von Medien und Verlagen. Bei solchen Verfahren drohen hohe Geldbussen.
Klage gegen australisches Social-Media-Verbot: «Wir werden dadurch unsichtbar»
Noah Jones sitzt in seinem Schlafzimmer in Sydney und scrollt durch Instagram. In etwas mehr als einer Woche könnte dies für den 15-jährigen Schüler Vergangenheit sein, da am 10. Dezember das Social-Media-Verbot für unter 16-Jährige in Australien in Kraft tritt. Aber Jones hat andere Pläne.
Er ist Mitkläger in einem Verfahren vor dem High Court gegen Kommunikationsministerin Anika Wells und die sogenannte eSafety-Beauftragte Julie Inman Grant. Jones argumentiert, dass das vorgeschlagene Verbot Teenager isoliere und ihre Rechte verletze, indem es ihre Stimmen effektiv zum Schweigen bringe.
02.12.2025