War es eine Herabwürdigung oder nicht? Der ehemalige Tennisstar Boris Becker klagte gegen Comedian Oliver Pocher wegen eines Fernsehbeitrags. Der Entscheid des Gerichts fällt nun zugunsten von Boris Becker.
DPA/fts
28.11.2023, 14:21
28.11.2023, 14:50
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Im Fall Becker gegen Pocher ist für den ehemaligen Tennisprofi entschieden worden.
In erster Instanz ist Becker gescheitert. Er hat das Urteil danach angefochten.
Die Kläger argumentierten, Becker müsse sich aufgrund seiner Prominenz nicht alles gefallen lassen – nun gibt ihm das Landesgericht Karlsruhe recht.
Boris Becker konnte sich in der Unterlassungsklage gegen Oliver Pocher durchsetzen – dies nachdem er in erster Instanz gescheitert war.
Dem Comedian ist es nun untersagt, entsprechende Bildsequenzen eines Fernsehbeitrags weiterzuverarbeiten. Zu diesem Schluss kam heute Mittag, 28. November, das Oberlandesgericht Karlsruhe. Weiter muss sich Pocher auch damit abfinden, die Aufnahmen zu löschen, sofern er diese im Internet weiterverbreitet hat.
Vor einem Jahr entschied das Landgericht Offenburg zugunsten von Pocher beziehungsweise hat die Anklage zurückgewiesen.
Im Prozess ging es um einen Fernsehbeitrag bei RTL, den der Sender im Rahmen von «Pocher – gefährlich ehrlich» im Jahr 2020 ausgestrahlt hatte.
Keine Unterlassung möglich laut Anwältin
Und was wird im TV-Beitrag genau gezeigt? Mithilfe des Slogans «Make Boris rich again» wird in der Sendung ein Spendenaufruf gestartet: Becker bekam einen dreistelligen Eurobetrag – ohne davon zu wissen. Das Geld war in einem vermeintlichen Modepreis versteckt, der ihm in der Sendung verliehen wurde.
Die vorsitzende Richterin räumte ein, es gebe Grenzen bei der Darstellung von Prominenten: «Der Senat hat Zweifel, dass ein Prominenter jede Form der Veröffentlichung seines Abbildes – gleich auf welche Weise es aufgenommen wurde – hinnehmen muss.»
Bisher traten Becker und Pocher nicht persönlich bei der Verhandlung auf und liessen sich von ihren Anwälten vertreten. Jene argumentierten etwa, von Oliver Pocher könne keine Unterlassung verlangt werden, da er kein Sender-Inhaber sei – oder eben, dass sich Becker als Prominenter nicht alles gefallen lassen müsse.
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