Pandoro-Gate Chiara Ferragni wird freigesprochen, doch es droht schon wieder Unheil

fon

16.1.2026

Fall Chiara Ferragni: Gericht schliesst die Akte, aber die Diskussionen bleiben.
Fall Chiara Ferragni: Gericht schliesst die Akte, aber die Diskussionen bleiben.
Bild: Imago

Trotz der Einstellung des Strafverfahrens gegen Chiara Ferragni ist ihr Fall noch nicht abgeschlossen: Nachdem die Anklagepunkte fallengelassen wurden, stellt sich die Frage nach Rufschädigung und finanziellem Verlust wegen der monatelangen medialen Berichterstattung.

Keine Zeit? blue News fasst für dich zusammen

  • Das Mailänder Gericht hat Influencerin Chiara Ferragni freigesprochen, da der Fall herabgestuft und die Anklage nach Rücknahme der Anzeige abgewiesen wurde.
  • Eine automatische Entschädigung wird nicht gewährt. Das Fehlen einer strafrechtlichen Verurteilung wirft erneut die Frage der zivilrechtlichen Haftung und Imageschäden auf.
  • Ein mögliches zivilrechtliches Verfahren könnte sich auf die Rolle der Medien und eine mögliche Grenzüberschreitung konzentrieren.

Das Urteil des Mailänder Gerichts, das Chiara Ferragni im Verfahren um die «Pink Christmas»-Pandoro-Puppen und Ostereier freigesprochen hat, beendet den strafrechtlichen Teil des Falls.

Doch damit sind noch nicht alle Fragen geklärt.

Im Gegenteil: Besteht nach monatelanger medialer Berichterstattung und den daraus resultierenden Imageschäden die Möglichkeit, Schadensersatz zu fordern? Und vor allem: gegen wen?

Was der Richter tatsächlich entschieden hat

In seiner Entscheidung, die im Rahmen des abgekürzten Verfahrens erging, schloss Richter Ilio Mannucci Pacini von der dritten Strafkammer des Gerichts von Mailand den erschwerenden Umstand des verminderten Online-Verbraucherschutzes aus.

Dieser technische Schritt hatte eine entscheidende Auswirkung: Die betreffende Straftat wurde von schwerem Betrug zu einfachem Betrug herabgestuft, sodass sie nur noch auf Anzeige hin verfolgt werden konnte.

Da die von Codacons eingereichte Anzeige nach einer Einigung über eine Entschädigung zurückgezogen wurde, wurde das Verfahren eingestellt. Es gab keine Verurteilung und es wurde keine strafrechtliche Verantwortlichkeit festgestellt.

Dasselbe gilt auch für die Mitangeklagten Fabio Damato und Francesco Cannillo .

Freispruch bedeutet nicht vollständige Absolution

Wie die italienische Zeitung «Leggo» berichtet, ist ein Freispruch aus juristischer Sicht kein vollständiger Freispruch, wenn er etwa damit begründet wird, dass «der Sachverhalt nicht existiert». Doch eine entscheidende Tatsache bleibt: Es liegt keine strafrechtliche Verurteilung vor. 

Für eine Klage gegen den Staat gibt es kaum Spielraum: Ferragni war nie Einschränkungen der persönlichen Freiheit ausgesetzt, sodass sie sich nicht auf eine ungerechtfertigte Inhaftierung berufen kann. Es liegt auch kein Justizirrtum vor, der eine rechtskräftige Verurteilung voraussetzt, die später aufgehoben wird.

Eine laufende Untersuchung und Strafverfolgung, selbst mit erheblicher medialer Aufmerksamkeit, begründen nicht automatisch einen Anspruch auf Entschädigung.

Verleumdung? Keine tragfähige Hypothese

Laut «Leggo» scheint selbst der Weg der Verleumdungsanzeige schwierig zu sein. Die Ermittlungen basierten nicht auf einer wissentlich falschen Anzeige, sondern auf der Einschätzung der Staatsanwaltschaft hinsichtlich angeblich irreführender Werbebotschaften.

Die spätere Neueinstufung der Straftat ändert nichts an der Tatsache, dass es ursprünglich einen Zusammenhang gab, der als ermittlungswürdig angesehen wurde.

Die eigentliche Front: Rufschädigung

Der konkreteste Grund bleibt der Imageschaden. Monatelang wurde die Influencerin in Teilen der Öffentlichkeit bereits vor dem Urteil als schuldig dargestellt, wobei von Betrug und vorgetäuschter Wohltätigkeit die Rede war, als wären dies schon erwiesene Tatsachen.

Das italienische Zivilrecht ermöglicht es in solchen Fällen, gegen diejenigen vorzugehen, die die Grenzen des Rechts auf Berichterstattung überschritten haben, wodurch die Informationen zu einer Art Vorverurteilung werden.

Der Bekanntheitsgrad reicht jedoch nicht aus. Um eine Entschädigung zu erhalten, müsste Chiara Ferragni konkrete wirtschaftliche Folgen nachweisen: Vertragsbrüche, beendete Kooperationen oder einen messbaren Markenwertverlust.

Von grundlegender Bedeutung wäre auch der Nachweis eines direkten Zusammenhangs zwischen diesen Schäden und einer falschen oder übertriebenen Medienkommunikation.

Ein noch offenes Spiel

«Leggo» fasst zusammen, dass die Entscheidung des Gerichts von Mailand nicht automatisch zu einer Entschädigung führt, aber Influencerin Ferragni eine Rechtsgrundlage bietet, um die mit dem Fall verbundene Darstellung der Schuld anzufechten.

Der Strafprozess wurde ohne Verurteilung abgeschlossen. Die Image-Frage hingegen bleibt weiterhin offen und könnte vor einen Zivilrichter kommen, der feststellen soll, ob die Medienberichterstattung eine Grenze überschritten hat.


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