Dem früheren belgischen König Albert II. droht im Streit mit seiner möglichen unehelichen Tochter eine Geldstrafe in Höhe von 5000 Euro pro Tag, falls er weiterhin einen Vaterschaftstest verweigert. Das hat das Brüsseler Berufungsgericht am Donnerstag entschieden.
Ein Gericht hatte den 84-Jährigen im Oktober letzten Jahres zu dem Test verurteilt. Die Entscheidung war ein Etappensieg für die Künstlerin Delphine Boël, die seit 2013 um die Anerkennung als Kind des ehemaligen Monarchen kämpft.
Die heute 51-Jährige sagt, ihre Mutter, die Baronin Sybille de Sélys Longchamps, und Albert II. hätten vor Jahrzehnten eine längere Affäre gehabt.
Der ehemalige König bestreitet die Vaterschaft jedoch und verweigerte sich dem Vaterschaftstest. Gegen das Urteil legte er beim höchsten belgischen Gericht Einspruch ein, das Urteil wird erst gegen Ende des Jahres erwartet.
Dennoch soll er nun eine Vorladung für den Test erhalten. Sollte er den Termin nicht wahrnehmen, gilt die Geldstrafe den Berichten vom Donnerstag zufolge von diesem Tag an.
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