Prozess Jury entscheidet über Sheeran-Rechtsstreit

SDA

4.1.2019 - 09:15

Was Ed Sheeran anpackt, wird ein Erfolg. Doch nun könnte der britische Sänger in einem Rechtsstreit scheitern: Eine US-Jury muss entscheiden, ob der 27-Jährige bei einem Song von Marvin Gaye abgeguckt hat. (Archivbild)
Was Ed Sheeran anpackt, wird ein Erfolg. Doch nun könnte der britische Sänger in einem Rechtsstreit scheitern: Eine US-Jury muss entscheiden, ob der 27-Jährige bei einem Song von Marvin Gaye abgeguckt hat. (Archivbild)
Source: KEYSTONE/ENNIO LEANZA

Eine US-Jury soll entscheiden, ob Popstar Ed Sheeran bei einem Song des Soulsängers Marvin Gaye abgekupfert hat. Das hat der New Yorker Bezirksrichter Louis Stanton am Donnerstag entschieden.

Stanton teilte mit, es gebe "wesentliche Ähnlichkeiten zwischen mehreren musikalischen Elementen" der beiden Musikstücke. Der Richter wies damit den Antrag Sheerans zurück, die Klage abzuweisen.

Sheeran, seinem Co-Songwriter und seinen Plattenfirmen wird vorgeworfen, unter anderem Rhythmus und Melodie des Gaye-Songs "Let's Get It On" aus dem Jahr 1973 für seinen Hit "Thinking Out Loud" verwendet zu haben. Kläger sind die Erben des Produzenten Edward Townsend. Dieser hatte "Let's Get It On" gemeinsam mit Gaye geschrieben. Der Soulsänger selbst wurde 1984 von seinem eigenen Vater bei einem Streit getötet.

Sheerans Anwälte weisen die Vorwürfe zurück. Der Song "Thinking Out Loud" sei gekennzeichnet durch "düstere, melancholische Töne", die sich an eine "lang anhaltende, romantische Liebe" richteten, während "Let's Get It On" eine "sexuelle Hymne" sei.

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