Prozess um Telefonhacking Prinz Harry darf wichtige vertrauliche Beweise nutzen

dpa/tcar

1.3.2024 - 22:03

Prinz Harry darf vor Gericht wichtige Beweise nutzen.
Prinz Harry darf vor Gericht wichtige Beweise nutzen.
Bild: Kirsty Wigglesworth/AP/dpa

Harry wirft Boulevardblättern vor, ihn illegal ausgespäht zu haben. Doch um dies belegen zu können, musste er eine wichtige Hürde nehmen.

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  • Prinz Harry hat in seinem juristischen Kampf gegen Boulevardmedien einen taktischen Erfolg erzielt.
  • Die britische Regierung gestattete dem 39-Jährigen vor Gericht vertrauliche Dokumente zu verwenden.
  • Dokumente sollen Zahlungen des Verlags der «Daily Mail» an Privatermittler belegen.

Der britische Prinz Harry hat in seinem juristischen Kampf gegen Boulevardmedien einen taktischen Erfolg erzielt. Die britische Regierung gestattete dem 39-Jährigen am Freitag, vor Gericht vertrauliche Dokumente zu verwenden, die Zahlungen des Verlags der «Daily Mail» an Privatermittler belegen, die den Herzog von Sussex und andere Prominente ausspioniert haben sollen. Der Verlag Associated Newspapers wollte das nicht kommentieren.

Kontobelege als Beweis

Harry, Elton John, Elizabeth Hurley und andere werfen dem Verlag vor, ihre Telefone geknackt oder sie mit anderen ungesetzlichen Mitteln überwacht und ausgespäht zu haben. Dabei stützen sie sich auf Kontobelege, die Rechtsvertreter Harrys aus einer Regierungsermittlung in den Jahren 2011 und 2012 zum Vorgehen der Zeitungen durchgesteckt worden waren. Im November wies Richter Matthew Nicklin zwar den Antrag der Boulevardblätter zurück, den Fall abzuweisen, ordnete aber zugleich an, dass die Kontobelege im Prozess nur mit Zustimmung der Angeklagten, des für die damaligen Ermittlungen zuständigen Richters oder der Ministerien verwendet werden dürfen, die die Ermittlungen angeordnet hatten.

Öffentliches Interesse überwiegt

Associated Newspapers lehnte das ab und forderte die Regierung auf, die Papiere unter Verschluss zu halten. Doch das Innen- und das Kulturministerium entschieden anders. «Unseres Erachtens überwiegt das öffentliche Interesse an einer gerechten, zügigen und wirtschaftlichen Beilegung des Verfahrens gegenüber den entgegenstehenden öffentlichen Interessen», erklärten sie.