TV-Tipp Das Urteil «Spiess-Hegglin»: Vom Höhepunkt eines Medienskandals

tsch

14.5.2019

Maulkorb für die Medien oder Förderung von Qualitätsjournalismus? Diese und weitere spannende Fragen diskutieren Franz Fischlin und seine Gäste. Weil der «Blick» die Persönlichkeitsrechte der Politikerin Jolanda Spiess-Hegglin verletzte, muss die Zeitung eine Genugtuungs-Zahlung von 20'000 Franken leisten.
Maulkorb für die Medien oder Förderung von Qualitätsjournalismus? Diese und weitere spannende Fragen diskutieren Franz Fischlin und seine Gäste. Weil der «Blick» die Persönlichkeitsrechte der Politikerin Jolanda Spiess-Hegglin verletzte, muss die Zeitung eine Genugtuungs-Zahlung von 20'000 Franken leisten.
Source: SRF / Oscar Alessio

Der Fall der einstigen Kantonsrätin Jolanda Spiess-Hegglin war in den letzten Jahren immer wieder Mittelpunkt der öffentlichen Diskussion. Der Medienclub diskutiert nun das Urteil gegen den «Blick».

Es war keine schöne Weihnachtsüberraschung, die die einstige Zuger Kantonsrätin Jolanda Spiess-Hegglin an Heiligabend 2014 im «Blick» vorfand. Die Boulevard-Zeitung titelte «Sex-Skandal um SVP-Politiker: Hat er sie geschändet?» und illustrierte die markige Headline mit Bildern Spiess-Hegglins und des SVP-Politikers Markus Hürlimann. Die 38-Jährige verklagte daraufhin «Blick» wegen Verletzung ihrer Persönlichkeitsrechte. Das Zuger Kantonsgericht gab Spiess-Hegglin nun recht. Was dieses Urteil für die Schweizer Medienlandschaft bedeutet, versucht Franz Fischlin mit seinen Gästen in einer neuen Folge des Medienclubs zu erörtern.

Nur der erste Dominostein

Wie aus dem Urteil des Gerichts hervorgeht, handele es sich bei dem «Blick»-Artikel um einen «krassen Eingriff in die Intimsphäre» Jolanda Spiess-Hegglins und es hätte kein überwiegendes öffentliches Interesse bestanden. Der Name des mutmasslichen Missbrauchsopfers hätte nicht genannt werden dürfen. Die Zeitung wurde deshalb zu einer Genugtuungs-Zahlung von 20'000 Franken verurteilt. Im Nachgang an die Zuger Landammann-Feier am 20. Dezember 2014 war die Grünen-Politikerin mit Schmerzen im Unterleib aufgewacht und konnte sich an die Geschehnisse des Vorabends nicht erinnern. Zwar konnten die Vorwürfe einer Vergewaltigung nie medizinisch oder juristisch nachgewiesen werden, Spiess-Hegglin aber sah sich einem enormen Medienecho mit etwa 200 weiteren Artikeln und diversen Hasskommentaren in den sozialen Medien ausgesetzt.



Was sind die Konsequenzen?

Spiess-Hegglins Anwältin Rena Zuglauf zeigte sich erfreut über das Urteil und meinte: «Der Qualitätsjournalismus wird von dieser juristischen Aufarbeitung profitieren.» Ob dies wirklich der Fall ist oder ob das Urteil womöglich sogar einen Maulkorb für die Medien bedeutet, diskutiert Gastgeber Franz Fischlin mit seinen Gästen. Teil des Gesprächs wird sicher auch die Frage sein, ob sich durch das Urteil die Grenze zwischen öffentlichem Interesse und Persönlichkeitsschutz verschoben hat.

Der «Medienclub» läuft am Dienstag, 13. Mai, um 22.25 Uhr auf SRF 1. Mit Swisscom Replay TV können Sie die Sendung bis zu sieben Tage nach der Ausstrahlung anschauen.

Und hier noch die Bilder des Tages
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