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Ersten Schweizer Filmen und Serien kommt «Lex Netflix» zugute
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Ersten Schweizer Filmen und Serien kommt «Lex Netflix» zugute

Auch ausländische Streamingdienste wie Netflix sind vom revidierten Filmgesetz betroffen und müssen einen Teil ihrer Einnahmen in einheimisches Filmschaffen investieren.

Auch ausländische Streamingdienste wie Netflix sind vom revidierten Filmgesetz betroffen und müssen einen Teil ihrer Einnahmen in einheimisches Filmschaffen investieren.

Keystone

Das revidierte Filmgesetz verpflichtet Unternehmen mit TV- und Abrufdiensten, einen Teil ihres Umsatzes für das Schweizer Filmschaffen zu investieren. Wie nun Zahlen für das Jahr 2024 zeigen, müssen sie 30,1 Millionen Franken auf dem hiesigen Markt ausgeben.

Redaktion blue News
Keystone-SDA

Redaktion blue News, Keystone-SDA

09.08.2025, 14:01

Das revidierte Filmgesetz, auch bekannt als «Lex Netflix», verpflichtet Firmen mit TV- und Abrufdiensten, vier Prozent ihrer Einnahmen für einheimisches Filmschaffen auszugeben. Auch ausländische Streamingdienste wie Netflix, Disney oder Amazon sowie deutsche oder französische Fernsehsender mit Schweizer Werbefenster müssen einen Teil ihrer Einnahmen, den sie in der Schweiz erzielt haben, in hiesiges Filmschaffen investieren. Seit dem 1. Januar 2024 ist das Gesetz in Kraft.

Laut eines vom Bundesamt für Kultur (BAK) veröffentlichten Dokuments vom Samstag betrifft diese Investitionspflicht 21 Unternehmen. Dazu gehören internationale Streaming-Plattformen, globale IT-Unternehmen sowie Schweizer Telekomanbieter, Privatsender und Abrufdienste.

Im Jahr 2024 haben diese insgesamt 752 Millionen Franken Umsatz erzielt. Daraus ergibt sich die Investitionspflicht von 30,1 Millionen Franken. Gemäss dem Dokument sind davon bereits 15,9 Millionen Franken effektiv investiert worden. So bleiben noch «aufgeschobene» 14,2 Millionen Franken, die sie bis 2027 investieren müssen.

Von «Landesverräter» bis «Tschugger»

Zu den Projekten, denen die Investitionen zugutekamen, zählen etwa «Landesverräter», die Staffeln drei und vier von «Tschugger» sowie die Serie «Winter Palace».

Noch sei es zu früh für eine Bilanz der Auswirkung der Investitionspflicht auf die Schweizer Filmbranche, schrieb BAK-Direktorin Carine Bachmann auf Anfrage der Nachrichtenagentur Keystone-SDA. Aber: «Die Auswirkungen sind bereits sichtbar, obwohl die Massnahme gerade erst eingeführt wurde.»

Von den «effektiven Investitionen» seien 9,3 Millionen Franken für den Ankauf und die Herstellung von Filmen investiert worden, 4,9 Millionen Franken haben die Fernsehsender in deren Bewerbung gesteckt, 1,3 Millionen Franken gingen an Filmfestivals, «zur Stärkung der Filmkultur». Schliesslich seien 0,4 Millionen Franken für Urheberrechte ausgegeben worden.

Was das Format anbelangt, so wurde der etwas grössere Teil der 9,3 Millionen Franken in Filme investiert, nämlich 5 Millionen Franken. 4,2 Millionen Franken gab es indes für Serien.

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