DetailhandelLidl mit Maskenpflicht für Mitarbeitende
SDA
26.8.2020 - 14:02
Die Mitarbeitenden von Lidl müssen ab kommenden Freitag in den Schweizer Filialen eine Schutzmaske tragen. Bei Migros und Coop ist das für die Angestellten in Kantonen ohne Maskenpflicht hingegen weiterhin freiwillig.
Der Discounter Lidl verpflichtet seine Mitarbeitenden in allen Filialen in der Schweiz zum Tragen einer Maske. Die Maskenpflicht gilt ab dem 28. August während den Öffnungszeiten in den 146 Geschäftsstellen, wie das Unternehmen am Mittwoch mitteilte.
Bisher sei das Tragen von Masken für Lidl-Mitarbeitende während der Arbeit freiwillig gewesen. Für die Angestellten in den Filialen sei es während den Ladenöffnungszeiten jedoch teils schwierig, den Mindestabstand einzuhalten, begründet Lidl den Entscheid. Den Angestellten würden gratis Schutzmasken zur Verfügung gestellt.
Für die Kunden des Discounters soll die Maskenpflicht hingegen nicht gelten, solange sie in einem Kanton einkaufen, in dem keine allgemeine Maskenpflicht herrscht. Zudem müssen Lidl-Mitarbeitende in anderen Bereichen wie etwa im Lager oder im Büro gemäss dem Communiqué nur dann eine Maske tragen, wenn kein Mindestabstand eingehalten werden kann.
Die Regierungen der Kantone Basel-Stadt, Waadt, Genf, Jura und Neuenburg haben eine Maskenpflicht in Läden eingeführt. Ab Donnerstag gilt eine solche auch in Zürich und ab Freitag in Freiburg.
Keine Pflicht bei Migros und Coop
Bei der Migros habe es bisher keine nennenswerten Krankheitsausbrüche gegeben, weder bei den Mitarbeitenden noch auf Seiten der Kunden, sagte Migros-Sprecher Marcel Schlatter auf Anfrage der Nachrichtenagentur AWP. Eine schweizweite Maskenpflicht sei nicht notwendig – der Schutz sei auch ohne gewährleistet, sagte Schlatter mit Verweis auf «ausgeklügelte» Schutzkonzepte, die mehrfach von den Behörden überprüft worden seien.
Die kantonalen Verordnungen zur Maskenpflicht seien für die Ladenmitarbeiter derweil nicht überall gleich. «In der Regel sind die Mitarbeiter eingeschlossen, ausser beispielsweise in Zürich das Personal, wenn es durch eine Abtrennung geschützt ist», sagte Schlatter.
Auch bei Coop bleibt die Benutzung von Masken in den Kantonen ohne Maskenpflicht für die Angestellten freiwillig. «Aber wir stellen unseren Mitarbeitenden in den Verkaufsstellen schweizweit Masken zur Verfügung», sagte Sprecherin Marilena Baiatu.
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