Einsatzkräfte der Transportpolizei sollen in der Schweiz künftig Elektroschockpistolen verwenden dürfen. Für den Einsatz von Tasern hat sich nach dem Nationalrat auch der Ständerat ausgesprochen.
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- Die kleine Kammer hat eine Motion für die Ausstattung der Transportpolizei mit Elektroschockpistolen angenommen, nachdem der Nationalrat bereits zugestimmt hatte.
- Der Bundesrat wird die Einsatzbedingungen und die Anpassung der entsprechenden Verordnung klären, da diese bislang nicht definiert sind.
- Kritiker wie Mathias Zopfi (Grüne) bemängeln die Unklarheit des Auftrags und lehnen den Vorstoß ab, während Befürworter auf den Sicherheitsgewinn in kritischen Situationen verweisen.
Die kleine Kammer hat am Donnerstag mit 27 zu 7 Stimmen bei einer Enthaltung eine Motion des Waadtländer SVP-Nationalrats Michaël Buffat angenommen. Ihr stimmte der Nationalrat schon im Februar zu. Sie geht damit zur Umsetzung an den Bundesrat. Buffat argumentierte, Elektroschockpistolen könnten für Transportpolizistinnen und -polizisten von Nutzen sein.
Dies gerade bei «undurchsichtigen Situationen», bei denen in Präsenz von vielen Passagieren stumpfe Gegenstände oder Messer eingesetzt würden. Die Ausrüstung und Bewaffnung der Polizei müsse sich stets weiterentwickeln. Seit 2008 hätten viele Schweizer Polizeikorps Taser eingeführt.
Einsatz-Bedingungen unklar
Der Bundesrat beantragte Annahme der Motion. Die Landesregierung werde die Verordnung anpassen, welche den Einsatz der Transportpolizei regelt, sagte Verkehrsminister Albert Rösti. Noch zu definieren bleibe aber vor dieser Anpassung, wann der Einsatz dieser Pistolen möglich sei.
Im Nationalrat hatte Rösti noch gesagt, der Bundesrat verstehe den Vorstoss als Prüfauftrag. Mit Verweis auf diese Aussage Röstis beantragte im Ständerat eine Minderheit um Mathias Zopfi (Grüne/GL), die Motion abzulehnen. Welcher Auftrag der Bundesrat erhalte, sei unklar.
Die Transportpolizei sorgt für Sicherheit in Bahnhöfen und in öffentlichen Transportmitteln. Sie darf Personen, die sich rechtswidrig verhalten, anhalten und Ausweiskontrollen vornehmen, wie das Bundesamt für Verkehr auf seiner Homepage schreibt. Für weiter gehende polizeiliche Tätigkeiten muss sie die kantonalen oder lokalen Polizeistellen beiziehen.