Der Presserat rügt einen Artikel, der auf «Bluewin» erschienen ist. Darin ging es um einen Zwischenfall bei einem Spiel der englischen Championship.
Unter dem Titel «Idiot des Jahres – Gratulation zur lebenslangen Sperre» erschien am 11. März 2019 im Sportressort ein Artikel über eine schwere Unsportlichkeit. Bei einer Partie der zweiten englischen Fussballliga hatte ein Fan einen Spieler von hinten zu Boden geschlagen.
Im bei «Bluewin» erschienenen Artikel war unter einem der Bilder von einem «hässlichen Typen» zu lesen, es stand weiter, dass der betroffene Spieler «die letzten Überbleibsel seines missglückten Lebens» verliere bei dem «widerwärtigen Vorfall».
Darauf reichte ein Leser eine Beschwerde beim Presserat ein, weil er die «Erklärung der Pflichten und Rechte der Journalistinnen und Journalisten» verletzt sah.
In seinem Entscheid gab der Presserat dem Beschwerdeführer in einem von zwei Punkten recht: «Bluewin» hat mit dem Artikel demnach gegen die Ziffer 8 (Schutz der Menschenwürde) der «Erklärung der Pflichten und Rechte der Journalistinnen und Journalisten» verstossen.
Keine Verletzung sieht das Gremium bei Ziffer 2 der Erklärung (Trennung von Fakten und Kommentar).
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