Bundesgericht Waadtländer Vergewaltiger kommt nicht frei

SDA

12.7.2018 - 14:47

Ein wegen Vergewaltigung und weiterer Straftaten verurteilter Mann aus dem Waadtland bleibt in der stationären therapeutischen Massnahme. Der Mann hatte eine Prostituierte im Jahr 2000 brutal verprügelt und vergewaltigt.

Er liess die wegen ihrer bescheidenen Grösse "Plume" (Feder) genannte Frau damals einfach liegen, weil er sie tot wähnte. Die Frau überlebte, blieb jedoch gelähmt. Rund sieben Jahre nach der Tat starb die Frau mit 33 Jahren.

Das Waadtländer Kantonsgericht hatte den Täter 2003 wegen versuchten Mordes, Vergewaltigung, schwerer Körperverletzung und weiterer Delikte zu einer Zuchthausstrafe von zehn Jahren verurteilt. Zudem wurde er verwahrt. Die Verwahrung wurde dann gemäss neuem Recht in eine stationäre therapeutische Massnahme umgewandelt.

Die Massnahme wird weitergeführt, wie das Bundesgericht in einem am Donnerstag publizierten Urteil bestätigt hat. Der Mann hatte die Aufhebung des entsprechenden Entscheids und seine bedingte Entlassung verlangt.

Wie die Vorinstanz geht das Bundesgericht davon aus, dass die Bedingungen für die stationäre Therapie weiterhin erfüllt sind. Der Mann habe in den vergangenen Jahren grosse Fortschritte gemacht. Dennoch sei eine Weiterführung der Therapie in einem geregelten Umfeld notwendig, um das Risiko eines Rückfalls zu verkleinern. (Uretil 6B_347/2018 vom 28.06.2018)

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