Geteilte Waschküche Ohne Waschplan kann es keinen Hausfrieden geben

Von Gil Bieler

12.4.2020

Ausserordentliche Situation hin oder her: In Schweizer Waschküchen herrscht Ordnung.
Ausserordentliche Situation hin oder her: In Schweizer Waschküchen herrscht Ordnung.
Bild: Keystone

Die eigene Waschmaschine bleibt für die meisten Utopie. Im Mieterland Schweiz muss man sich mit den Nachbarn arrangieren. Wie sieht ein fairer Waschplan aus? Hauseigentümer- und Mieterverband geben Antwort.

Wer den Umzugstermin vom 31. März trotz ausserordentlicher Situation wahrnehmen musste, ist nicht zu beneiden: Allein schon die Abstands- und Hygieneregeln des Bundes einzuhalten, dürfte eine Kunst gewesen sein. Eines ging aber hoffentlich trotz alledem nicht unter: abzuklären, wie der Waschplan in der neuen Wohnung aussieht.

Der Grossteil der Schweizer muss sich nämlich mit seinen Nachbarn arrangieren: Nur 38 Prozent der Haushalte wohnte Ende 2017 im Eigenheim, der Rest zur Miete, wie die aktuellsten Zahlen des Bundesamts für Statistik zeigen. Die Waschküche gehört zwar weder beim Hauseigentümer- noch beim Mieterverband zu den grössten Streitpunkten, doch ein unbefriedigender Waschplan kann ganz schön nerven – genauso wie überempfindliche respektive bünzlige Mitbenutzer.

«Egal in welchem Haus und wie der Waschplan geregelt ist, es bleibt immer ein Streitpunkt. Auch wenn in der Schweiz gern mal Konflikten aus dem Weg gegangen wird, in der Waschküche geht immer die Post ab», schreibt ein deutscher Einwanderer in einem Forum für Ausländer. Und auch Thomas Oberele, Jurist beim Hauseigentümerverband (HEV) Schweiz, sagt auf Anfrage von «Bulletin»: Die Waschküche sei «wie Treppenhaus und Balkon sicher ein Bereich mit Konfliktpotenzial».

Kein Plan? Ein No-Go

Wann kommt es denn am ehesten zu Zoff? Da ist man sich beim HEV und beim Mieterinnen- und Mieterverband (MV) einig: Wenn es gar keinen Waschplan gibt. «Ohne Plan sind die Konflikte vorprogrammiert», erklärt Fabian Gloor vom MV auf Anfrage.

Thomas Oberle vom HEV sieht das genauso: Im Idealfall, wenn es nur wenige Mietparteien gebe und sie sich sehr gut verstünden, könne das zwar funktionieren. Doch in der Regel sei es besser für den Hausfrieden, wenn die Waschküchennutzung klar geregelt sei.

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Ein Plan ist also Pflicht. Und wie sieht der idealerweise aus?

Der HEV stellt seinen Mitgliedern keine Vorlage für einen Waschplan zur Verfügung, doch Oberle selbst empfiehlt das Rotationsprinzip, bei dem die Waschtage durchnummeriert werden: An einem Tag könne Mieter A waschen, am nächsten Mieter B, am nächsten Mieter C – und so fort. Das habe den Vorteil, dass jeder regelmässig zum Zug komme und auch die Samstage fair aufgeteilt würden.

Etwas anders tönt es beim Mieterverband: «Auf 100 Prozent Erwerbstätige sollte Rücksicht genommen werden. Man könnte für diese den Samstag oder die Abendstunden freihalten», findet Gloor. «Dies wird am optimalsten erreicht, wenn genügend Waschmaschinen vorhanden sind und die Waschküche genügend gross ist, damit mehrere Mieter gleichzeitig waschen respektive ihre Wäsche trocknen können.»

Ein guter Waschplan sollte «allen Bewohnern regelmässiges Waschen ermöglichen», findet Gloor. Fairness kommt auch für Oberle an erster Stelle: Es dürfe nicht sein, dass einzelne Mieter bevorzugt würden oder der Vermieter, wenn er in derselben Liegenschaft wohne, sich Sonderrechte herausnehme.

An der gemeinsamen Waschküchennutzung zeigt sich eben, wie es um das Zusammenleben bestellt ist – das erkannte schon der Zürcher Schriftsteller Hugo Loetscher: «Der Waschküchenschlüssel hat Bedeutung über seine blosse Funktion hinaus, eine Tür zu öffnen; er ist ein Schlüssel für demokratisches Verhalten und ordnungsgerechte Gesinnung», schreibt er in seinem Werk «Der Waschküchenschlüssel oder Was – wenn Gott Schweizer wäre» von 1983.

Eigene Maschine nur mit Bewilligung

Will sich ein Mieter dennoch den Traum von der eigenen Waschmaschine in seiner Wohnung erfüllen, muss er vorab die Bewilligung des Vermieters einholen. «Es handelt sich hierbei um eine Änderung der Mietsache im Sinne von Art. 260a OR und erfordert die Zustimmung des Vermieters», heisst es beim Mieterverband.



In Formularmietverträgen des HEV ist oft eine entsprechende Klausel enthalten. «Es ist auch im Interesse des Mieters, das vorab zu klären», erläutert Oberle. Der Jurist denkt dabei an mögliche Wasserschäden, die durch eine Waschmaschine entstehen könnten. Dasselbe gelte für Feuchtigkeitsschäden, wenn die Wäsche in der Wohnung getrocknet werde. Der Vermieter kann deshalb eine Bewilligung ablehnen oder mit der Auflage verbinden, dass die Waschmaschine durch eine Fachperson anzuschliessen ist.

Ausserdem verursache eine Maschine in den eigenen vier Wänden Lärm – was zu Streit mit den Nachbarn führen könne. «Auch um das zu vermeiden, ist es ratsam, dass Mieter und Vermieter das Thema gemeinsam klären.» Der Vermieter hätte auch aus diesen Überlegungen gute Gründe, seine Zustimmung zu verweigern, findet Oberle.

Wer mit seinem Waschplan unzufrieden ist, dem rät Gloor dazu, sich per eingeschriebenem Brief an den Vermieter zu wenden und ihn zu bitten, den Plan anzupassen. Doch alles in allem gebe es dazu relativ selten Anfragen beim Mieterverband: «Ich könnte mir gut vorstellen, dass die Nachbarn derartige Konflikte bilateral regeln.»

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