Herbstferien-Checkliste Das gilt für Reisende im Ausland – und bei der Heimkehr

Von Anne Funk

22.9.2021

In den Herbstferien noch einmal an den Strand? Das ist möglich, aber mit bestimmten Voraussetzungen verbunden.
In den Herbstferien noch einmal an den Strand? Das ist möglich, aber mit bestimmten Voraussetzungen verbunden.
Bild: Keystone/AP Photo/Thanassis Stavrakis

Wer sich in den Herbstferien noch einmal Sonne am griechischen Strand gönnen oder entspannte Tage in Italien geniessen will, muss sich auf gewisse Reisebestimmungen einstellen. Ein Überblick.

Von Anne Funk

22.9.2021

Nicht mehr lange und die ersten Kantone starten in die Herbstferien. Natürlich möchten die Schweizer*innen dann auch wieder in die Welt hinaus, noch einmal Entspannung in der Wärme suchen oder einen Städtetrip zu den Nachbarn. Aufgrund der Corona-Pandemie gibt es allerdings noch immer zahlreiche Einschränkungen.

Doch die gute Nachricht: Viele beliebte Ferienziele können wieder angesteuert werden – wenn auch unter bestimmten Voraussetzungen. Welche das sind, verraten wir dir im Folgenden.

Ferien daheim

Natürlich verbringen viele ihre Herbstferien in der Heimat. Hierzulande gilt für Innenräume die Zertifikatspflicht. In touristischen Betrieben wie Museen oder Zoos, aber auch Restaurants, Bars und Hallenbädern müssen Gäste den Nachweis erbringen, dass sie vollständig geimpft, genesen oder getestet sind.

Die Zertifikatspflicht entfällt im öffentlichen Verkehr, in Supermärkten und Bergbahnen. Eine Ausnahme ist allerdings der Glacier Express, der nicht nur Bahn, sondern auch Touristenattraktion ist: Auch hier gilt die Zertifikatspflicht für Kunden ab 16 Jahren.

Grossbritannien

Ein Kurztrip nach London oder wandern in den schottischen Highlands, Grossbritannien hat für Touristen vieles zu bieten. Doch nicht nur die Corona-Krise sorgt dafür, dass Trips auf die Insel derzeit erschwert werden, sondern auch der Brexit macht das Reisen in das ehemalige EU-Mitglied komplizierter. 

Ab dem 1. Oktober 2021 reicht eine Schweizer Identitätskarte nicht mehr aus, um nach Grossbritannien einreisen zu können. Schweizer Bürger*innen benötigen dann einen gültigen Reisepass, ein Visum ist für Kurztrips und Ferien nicht notwendig.

Was die Regelung zu Covid-19 betrifft, befindet sich die Schweiz im Ampelsystem Grossbritanniens auf der grünen Liste. Das bedeutet, Einreisende müssen, auch wenn sie vollständig geimpft sind, 72 Stunden vor der Einreise einen PCR-Test vornehmen. Ein weiterer Test muss zwei Tage nach der Ankunft vorgenommen werden, dieser muss bereits vor Abreise gebucht und bezahlt werden.

Ausserdem sind Reisende verpflichtet, vor der Abreise ein Anmeldeformular auszufüllen. Ab dem 4. Oktober soll für vollständig Geimpfte zumindest für England der Nachweis eines Tests entfallen. 

USA

Die USA haben verkündet, dass ab November Ausländer mit einer Corona-Impfung wieder ins Land einreisen dürfen. Der Ankündigung zufolge müssen Erwachsene nachweisen, dass sie vollständig geimpft sind, bevor sie ins Flugzeug einsteigen dürfen. Kinder sind von dieser Regelung nicht betroffen. Alle in der Schweiz zugelassenen und verabreichten Impfstoffe werden für die Einreise akzeptiert.

Ausserdem müssen Reisende zusätzlich wie bisher einen maximal drei Tage alten negativen Corona-Test vorweisen. Die Fluggesellschaften sollen Kontaktinformationen von Passagieren 30 Tage lang aufbewahren, damit sie nach eventuellen Corona-Fällen benachrichtigt werden können.



Kanada

Auch beim nördlichen Nachbarn der Vereinigten Staaten ist eine Einreise möglich, vorausgesetzt, man ist vollständig geimpft. In Kanada werden alle in der Schweiz zugelassenen Impfstoffe akzeptiert. Des Weiteren ist ein höchstens drei Tage alter PCR-Test für die Einreise verpflichtend, auch die persönlichen Daten müssen zuvor digital hinterlegt werden. 

Thailand

Thailands beliebte Hauptstadt Bangkok wird sich voraussichtlich erst im November wieder für internationalen Tourismus öffnen. Um wieder Besucher zu empfangen, müssten mindestens 70 Prozent der Einwohner der Mega-Metropole vollständigen Impfschutz haben. Derzeit sind erst etwa 42 Prozent der Bürger doppelt geimpft.

Weitere Bedingungen sind, dass die Infektionszahlen weiter sinken und die Krankenhäuser nicht überfüllt sind. Zuletzt wurden in der Grossstadt etwa 2700 bis 2800 neue Fälle pro Tag gemeldet. Wenn alle Kriterien erfüllt seien, solle über die Leitlinien und Regeln für eine Öffnung entschieden werden.

Die beliebten Ferienziele Phuket und Ko Samui versuchen bereits seit Juli dank spezieller Projekte einen Neustart des Tourismuszweiges. Vollständig geimpfte Urlauber dürfen unter strengen Auflagen wieder quarantänefrei anreisen. 



Frankreich

Wer seine Herbstferien in Frankreich verbringen möchte, kann das ohne Probleme tun. Voraussetzung, er oder sie ist vollständig geimpft. Geimpfte Erwachsene können mit ihren minderjährigen Kindern einreisen, unabhängig davon, ob diese geimpft sind oder nicht. Nicht geimpfte Kinder über 12 Jahren müssen einen negativen Antigen- oder PCR-Test vorweisen, der höchstens 72 Stunden vor Abreise vorgenommen wurde. 

Zusätzlich müssen Einreisende eine eidesstattliche Erklärung, die sich auf der Website des französischen Innenministeriums herunterladen lässt, mit sich führen, in der sie unter anderem versichern, keine Covid-19-Symptome zu haben.

Aus der Schweiz dürfen auch Nicht-Geimpfte mit einem höchstens 72-Stunden alten PCR- oder Antigen-Test und Genesene mit einem entsprechenden Genesungszertifikat, das mindestens 11 Tage und höchstens sechs Monate alt ist, einreisen.

Spanien

Noch einmal die Sonne in Spanien geniessen? Auch das ist möglich. Doch natürlich unter gewissen Voraussetzungen. Jeder Einreisende muss einen obligatorischen QR-Code auf dem Mobilgerät oder ausgedruckt vorlegen. Den Code erhält man, indem man das Formular auf der Website von Spain Travel Health ausfüllt. Ausserdem muss für die Einreise eine Impf- oder Genesenenbescheinigung oder der Nachweis eines negativen Covid-19-Tests vorgelegt werden. Kinder unter 12 Jahren sind davon ausgenommen.

Deutschland

Wer sich für einen Trip in den Norden entscheidet, muss auch auf dem Weg nach Deutschland  beim Überqueren der Grenze entweder eine vollständige Impfung oder eine Genesung nachweisen oder einen PCR-Test vorlegen, der nicht älter als 72 Stunden ist. Die Regelungen gelten für Personen über 12 Jahren. Für Reisende, die sich in den letzten zehn Tagen in einem Hochrisiko- oder Variantengebiet aufgehalten haben, besteht die Pflicht, sich vorab digital anzumelden.

Italien

Bei der Einreise nach Italien besteht grundsätzlich die Pflicht, ein Einreiseformular auszufüllen – unabhängig davon, woher man gerade kommt. Zusätzlich wird natürlich auch hier das digitale Covid-Zertifikat verlangt, das nachweist, dass man vollständig geimpft, genesen oder getestet ist. Dabei gelten nur negative PCR- und Antigen-Schnelltest, die nicht älter als 48 Stunden sind. Kinder unter sechs Jahren sind von der Testpflicht ausgenommen.

Österreich

Auch zum Nachbarn nach Österreich darf nur, wer einen der üblichen Nachweise mit sich führt: geimpft, getestet, genesen. Wer bei der Einreise keinen dieser Nachweise erbringen kann, hat noch die Möglichkeit, innerhalb von 24 Stunden nach der Einreise einen PCR- oder Antigentest in Österreich nachzuholen.

Grundsätzlich gibt es ausserdem eine Registrierungspflicht bei der Einreise, die sogenannten Pre-Travel-Clearance. Diese entfällt allerdings bei der Einreise aus Ländern mit geringem epidemiologischen Risiko. Die Schweiz zählt derzeit zu ebendiesen Ländern. Wer sich erst nach der Einreise testen lässt, muss sich allerdings trotzdem vorab registrieren.



Portugal

Zum Surfen an die portugiesische Atlantikküste? Das ist wieder möglich. Die Voraussetzung ist allerdings, dass vor der Einreise online die sogenannte «Passenger Locater Card» ausgefüllt wird. Obligatorisch ist ausserdem der Nachweis einer vollständigen Impfung, einer überstandenen Covid-Erkrankung oder eines negativen PCR-Tests, der nicht älter als 72 Stunden ist. Auch ein Antigen-Schnelltest ist möglich, der darf allerdings höchstens 48 Stunden alt sein. Kinder unter 12 Jahren sind von der Testpflicht ausgenommen.

Griechenland

Wer seine Herbstferien in Griechenland verbringen möchte, dem sollte nichts im Wege stehen – vorausgesetzt, er oder sie kann eine vollständige Impfung oder einen negativen PCR-Test nachweisen, der nicht älter als 72 Stunden ist. Auch ein medizinisches Zertifikat über eine überstandene Covid-Infektion wird anerkannt. Kinder unter 12 Jahren sind von der Nachweispflicht ausgenommen. Ausserdem müssen alle, die mit dem Flugzeug einreisen, zuvor das «Passenger Locator Form» ausfüllen.

Und was gilt, wenn ich aus den Ferien zurückkomme?

Nicht nur wer ins Ausland reist, muss gewisse Nachweise erbringen, auch bei der Rückkehr gilt es einiges zu beachten. Mit Blick auf die kommenden Herbstferien hat der Bundesrat Anfang der Woche die Einreisebestimmungen verschärft. 

Alle, die weder geimpft noch genesen sind, müssen bei der Einreise einen negativen Corona-Test vorweisen können. Das gilt unabhängig vom Transportmittel. Zugelassen sind dabei PCR- und Antigen-Tests. Nach vier bis sieben Tagen in der Schweiz müssen die Betroffenen einen weiteren Test machen lassen. Dessen Resultat muss der zuständigen kantonalen Stelle übermittelt werden.

Geimpfte und Genese müssen lediglich ihr Zertifikat vorzeigen.

Allerdings sind alle Einreisenden verpflichtet, das elektronische Einreiseformular SwissPLF auszufüllen.

Mit Material der SDA