Sommerferien Wohin darf ich wieder reisen? – Antworten auf die drängendsten Ferien-Fragen

Von Jennifer Furer

26.5.2020

Bald sind die langersehnten Sommerferien da. Doch diese zu planen, ist in diesen Zeiten gar nicht so einfach. «Bluewin» beantwortet die drängendsten Fragen rund um Ferien im Ausland und der Schweiz.

Ab wann kann ich in welches Land reisen?

Auf travelnews.ch findet sich eine aktuelle Liste von Ländern, die bereits jetzt frei bereist werden dürfen. Dazu gehören Belgien, Kambodscha, Luxemburg, Niederlande, Portugal, Schweden und Tansania.

In gewissen Ländern ist die Einreise aber nicht bedingungslos möglich. Wer etwa nach Kambodscha fliegen will, darf sich 14 Tage vor der Einreise nicht in Frankreich, Deutschland, Italien, Spanien, Iran oder den USA aufgehalten haben. Zudem muss bei der Einreise ein höchstens drei Tage altes Gesundheitszertifikat vorgelegt werden. Dieses muss laut travelnews.ch zeigen, dass ein Corona-Test negativ ausgefallen ist, und es muss eine medizinische Versicherungsbescheinigung attestieren.

Der Bund prüft derzeit zudem eine Grenzöffnung zu Deutschland, Österreich und Frankreich per Mitte Juni – weitere Länder sind noch nicht bekannt.

Wann planen die Sommerdestinationen ihr Revival?

Bianca Schmidt, Sprecherin von TUI Schweiz, sagt: «Wir sind in Gesprächen mit vielen Hoteliers, vor allem in Griechenland, welche gern wieder Gäste begrüssen möchten.» Die griechischen Hotels sollen bereits Mitte Juni wieder öffnen – zuerst aber nur für einheimische Gäste. Flüge aus dem Ausland sind ab 1. Juli geplant. Auch die Quarantänepflicht soll dann abgeschafft werden.

Sollten die Grenzen tatsächlich ab 1. Juli wieder geöffnet sein, sei das Reisebüro mit «einem sehr grossen Angebot bereit für die schönsten Wochen im Jahr», sagt Schmidt.

Markus Flick, Mediensprecher Kuoni, ergänzt: «Die Zeichen stehen gut, dass viele klassische Sommerferiendestinationen spätestens Anfang Juli Einreisesperren und Quarantäne-Verordnungen aufheben werden und vor Ort ein unbeschwerliches und sicheres Ferienerlebnis möglich ist.»

Kuoni biete seinen Kundinnen und Kunden eine gemeinsame Planung der Reise an. Diese würde aber erst gebucht, wenn eine Bestätigung für die Durchführbarkeit der Reise vorliege. «Wir rechnen für viele Destinationen damit, dass uns diese bereits in den kommenden Tagen erreichen wird.»



Wohin kann ich wieder fliegen?

Die Swiss fliegt ab Zürich zurzeit nach London, Amsterdam, Berlin, Lissabon, Stockholm, Porto und Athen und an den Flughafen Newark in New York. Andere Airlines bedienen etwa Verbindungen nach Singapur, Düsseldorf, Helsinki, Doha, Toronto, Belgrad, Rom oder Pristina. Bereits ab Juni wird der Himmel wieder voller. Die Swiss will etwa verschiedene Destinationen im Mittelmeergebiet wie Málaga, Barcelona, Madrid und Valencia in Spanien oder Brindisi, Florenz, Neapel und Rom in Italien wieder in ihr Netz aufnehmen.

Edelweiss plant unter anderem ab Juni Destinationen wie Antalya, Bodrum, Chania, Heraklion, Larnaca, Dubrovnik oder Fuerteventura anzufliegen. Im Juli dürften auch amerikanische Airlines wieder häufiger in die Schweiz kommen. So will etwa American Airlines wieder nach Philadelphia fliegen. Emirates plant zudem ab Juli die Wiederaufnahme der Verbindung nach Dubai. Das Angebot an Flügen dürfte nun nach einem historischen Tiefstand fast täglich wieder steigen. Vorerst noch keinen Flugbetrieb plant Easyjet in Zürich und Basel. Der Billigflieger startet zunächst Mitte Juni mit Flügen ab Genf nach Lissabon, Porto und Barcelona.

Kriege ich mein Geld zurück, wenn ein Flug annulliert wird?

Diese Frage wird auf der Internetseite FlugReklamationen.ch beantwortet. Dort heisst es: «Wird ihr Flug aufgrund des Coronavirus storniert, haben Sie Anspruch auf eine Rückerstattung des Ticketpreises. So erhalten Sie bei einem Flugausfall immerhin Ihr Geld zurück. Der Antrag auf eine Rückvergütung ist direkt bei der Fluggesellschaft oder der jeweiligen Buchungsplattform zu stellen.»

Kriege ich mein Geld zurück, sollte die Reise wegen Corona-Massnahmen nicht stattfinden können?

Wenn die Ferien über ein Reisebüro gebucht werden, stehen die Chancen für eine Rückerstattung des Geldes gut. Bianca Gähweiler von Hotelplan Suisse sagt: «Wer bei uns eine Pauschalreise bucht und diese aufgrund der Pandemie – zum Beispiel wegen fehlender Flugverbindungen oder Einreisesperren – nicht stattfinden kann, demjenigen werden die Reisekosten rückerstattet.» Selbes gilt für Kundinnen und Kunden von Kuoni Schweiz.

Auch bei Tui ist eine kostenlose Stornierung möglich. «Wer jetzt seine Ferien bucht, egal ob für Sommer 2020 oder sogar Sommer 2021, kann die Reise bis 14 Tage vor Abreise grundlos und gebührenfrei annullieren oder umbuchen und erhält sein Geld dann zurück», so Sprecherin Schmidt.

Anders sieht dies bei Ferien aus, die ohne Reisebüro gebucht wurden. Benjamin Manz, Geschäftsführer des Vergleichsportal moneyland.ch, sagt: «Nicht alle Versicherungen versichern Epidemien oder Pandemien.» So beispielsweise die Allianz Versicherung nicht.

Zudem komme es darauf an, wann die Reiseversicherung abgeschlossen wurde. «Bei neuen Vertragsabschlüssen kann es sein, dass coronabedingte Absagen nicht versichert sind», sagt Manz. Beispielsweise seien bei AXA Absagen im Zusammenhang mit Corona bei Vertragsabschlüssen ab 13. März 2020 nicht versichert.

Ein Vergleich für Reiseversicherungen findet sich hier.

Kriege ich mein Geld zurück, wenn ich mich selbst mit dem Coronavirus infiziere?

«Ja», sagt Benjamin Manz, Geschäftsführer des Vergleichsportal moneyland.ch. «Reiseversicherungen – darunter auch Annullierungsversicherungen – versichern unter anderem den Krankheitsfall der versicherten Person.» Allerdings müsse in den meisten Fällen eine «schwere Erkrankung» vorliegen, damit die Versicherung bezahlt. Dafür brauche es in der Regel eine ärztliche Bescheinigung.

«Wenn jemand an Corona erkrankt ist, sollte die Versicherung die Kosten übernehmen», führt Manz weiter aus. Versichert sei sogar, wenn man nicht selbst erkrankt oder sich nicht sicher ist. Auch bei einer von der Behörden angeordneten Quarantäne oder einer Selbstquarantäne gemäss dem Bundesamt für Gesundheit (BAG) sei man versichert. Bedingung sei auch hier eine ärztliche Bescheinigung. «Wir haben bei einigen grösseren Reiseversicherungen nachgefragt, dort ist das überall so», sagt Manz.

Anders sieht die Situation bei den Reisebüros aus. Schmidt von TUI Schweiz sagt etwa: «Als Reiseveranstalter garantieren wir Ihnen nicht, dass Sie sich nicht infizieren, denn das ist überall auf der Welt möglich.» Auch Markus Flick von Kuoni sagt: «Rückerstattungen infolge einer erlittenen Corona-Infektion sind abhängig von den Bestimmungen einer allfällig abgeschlossenen Reiseversicherung.» Selbes gilt bei Hotelplan Schweiz.



Was passiert, wenn ich in den Ferien bin und die Grenzen werden wieder geschlossen?

Eine Einreise in die Schweiz ist jederzeit möglich, sofern man einen Wohnsitz in der Schweiz hat, heisst es bei der Schweizer Zollverwaltung. Dafür müssten aber Pass, ID oder eine entsprechende Aufenthaltsbewilligung an der Grenze vorgelegt werden.

Bianca Gähweiler von Hotelplan Schweiz sagt: «In diesem Fall wird sich Hotelplan Suisse selbstverständlich um die betroffenen Kunden kümmern und – wenn gewünscht – eine frühere Rückreise organisieren.» Und Bianca Schmidt von Tui Suisse meint ebenfalls: «Wer seine Ferien bei einem Reiseveranstalter wie Tui bucht, kann sich sicher sein, dass wir uns um unsere Gäste kümmern. Wie in vielen Krisen zuvor auch schon werden wir auch in Zukunft immer die beste Lösung mit unseren Gästen und unseren Partnern wie etwa Airlines oder Hotels suchen, um unsere Kunden schnell in Sicherheit zu bringen.»

Hilft der Bund, wenn ich im Ausland festsitze?

Das Eidgenössische Departement für Auswärtige Angelegenheiten (EDA) schreibt auf eine Anfrage von «Bluewin» dazu: «Gemäss Auslandschweizergesetz liegt die Planung und Durchführung einer Reise in der Verantwortung jeder und jedes Einzelnen. Im aktuellen Covid-Kontext muss mit grossen Schwierigkeiten beim Reisen gerechnet werden. In diesem Sinn unternimmt eine Person eine Reise auf eigene Gefahr. Deshalb ist eine Unterstützung des EDA zur Heimreise nicht vorgesehen, umso mehr, als der letzte Repatriierungsflug im Sinne der Rückholaktion des Bundes Ende April 2020 stattgefunden hat.»

Und weiter: «Die Empfehlung des Bundesrates, bis auf Weiteres auf nicht dringliche Auslandsreisen zu verzichten, gilt zurzeit immer noch. Auch wenn diese Empfehlung aufgehoben werden sollte, muss man bedenken, dass jedes Land seine eigenen Bestimmungen für die Ein- und Ausreise festlegt. Die betroffenen Staaten können auch innerhalb des Landes Massnahmen anordnen, um die Ausbreitung des neuen Coronavirus einzudämmen. Die Vorschriften variieren von einem Land zum anderen und ändern laufend.»

Hilft mir die Airline, bei der ich den Rückflug gebucht habe, wenn ich im Ausland feststecke?

Laut FlugReklamationen.ch geht der Kunde beim Kauf des Flugtickets einen sogenannten Beförderungsvertrag mit der Fluggesellschaft oder dem Reiseveranstalter ein. «Bei der Stornierung Ihres Rückfluges haben Sie demnach ein Anrecht auf eine Ersatzbeförderung oder eine Umbuchung. Wenden Sie sich hierfür direkt an die Airline oder den Veranstalter. Ist keine baldige Rückreise in Aussicht, empfehlen wir Reisenden, Kontakt mit dem Schweizer Konsulat vor Ort aufzunehmen.»

In welchen Ländern muss ich noch in eine Quarantäne, wenn ich in sie einreise?

Laut travelnews.ch muss man sich in folgenden Ländern in eine 14-tägige Quarantäne begeben: Gambia, Griechenland, Grossbritannien, Irland, Kambodscha, Norwegen (gilt bis mindestens 20. Juli), Rumänien, Sambia, Tunesien und Uganda.

Auch Island schreibt eine 14-tägige Quarantäne bei der Einreise vor. Wie travelnews.ch weiter schreibt, kann man sich am Flughafen Keflavik allerdings auch einem schnellen Coronavirus-Test unterziehen. Fällt dieser negativ aus, kann auf die Quarantäne verzichtet werden. Island habe zudem angekündigt, seine Grenzen am 15. Juni wieder zu öffnen.

Wie bereiten sich Hotels auf die Gäste vor?

Das ist von Land zu Land – je nach vorherrschenden Regeln – unterschiedlich. Es geht vor allem um Selbstverantwortung: Wer die Hygiene- und Abstandsregeln des Bundesamtes für Gesundheit auch im Ausland einhält, schützt sich am besten vor dem Virus.

Auch Hotels rüsten sich für angepasste Ferien. Beispielsweise werden die Kapazitäten in den Restaurants erhöht, Desinfektionsmittel-Spender aufgestellt, und bei der Reinigung wird ein besonderes Augenmerk auf die Desinfektion von Oberflächen gelegt. Wie die Hotels sich gegen das Coronavirus rüsten können, hat Tui in einem Zehn-Punkte-Plan zur Wiedereröffnung der Hotels aufgeschrieben. Diesen finden Sie hier.

Ich habe meine Herbstferien bereits gebucht. Soll ich diese stornieren?

Reiseombudsmann Franco Muff sagt im «Tages-Anzeiger»: «Wer Lust auf Auslandsferien im Herbst verspürt, sollte bei bereits gebuchten Reisen vorläufig nichts unternehmen.» Es sei sinnvoller, die weiteren Entwicklungen der Corona-Krise abzuwarten und die Vertragsbedingungen im Auge zu behalten.

Wenn ich meine Reise auf eigene Faust gebucht habe: Darf mir das Hotel die Rückzahlung des vollen Betrags verweigern?

Auch diese Frage beantwortet Reiseombudsmann Franco Muff im «Tages-Anzeiger». Er sagt: «Das hängt von den Allgemeinen Vertrags- und Reisebestimmungen des Hotels ab.» Es sei empfehlenswert, diese schon vor der Buchung zu prüfen. «Kontrollieren Sie die Bestimmungen. Wenn der Hotelier die Bedingungen nicht einhält, müssen Sie reklamieren, damit Sie zu Ihrem Recht kommen.»


Kann mein Arbeitgeber mir eine private Reise ins Ausland verbieten?

Nein, dies wäre ein Eingriff in das Persönlichkeitsrecht des Arbeitnehmers. 

Muss ich meine eingegebenen Ferien trotz Pandemie beziehen?

Ja, wer Ferien bezogen hat, und wenn diese bewilligt worden sind, muss diese beziehen. Wenn der Arbeitgeber allerdings mit einer Verschiebung einverstanden ist, können diese auch zu einem späteren Zeitpunkt genommen werden.

Kann mich meine Chefin kurzfristig in die Sommerferien schicken?

Nein, Ferienbezüge müssen vom Arbeitgeber drei Monate im Voraus bekannt gegeben werden. Obwohl Arbeitgeberinnen den Zeitpunkt der Ferien grundsätzlich bestimmen können, muss auf die Interessen der Mitarbeitenden Rücksicht genommen werden.

Ferien in der Schweiz: Sind alle Hotels jetzt schon belegt?

André Aschwanden, Mediensprecher von Schweiz Tourismus, sagt: «Nein, es hat Platz im Schweizer Sommer. Die Hotels sind noch lange nicht voll.» Nach wie vor herrschen Unsicherheiten bezüglich der weiteren Wiedereröffnungen – beispielsweise von Bergbahnen und Tourismus-Attraktionen. «Dies wirkt sich auch auf das Buchungsverhalten aus», so Aschwanden.



Kriege ich noch ein Ferienhaus in der Schweiz?

Im Unterschied zu den Hotels würden die Buchungen für Ferienwohnungen bereits seit einiger Zeit gut laufen, so Aschwanden von Schweiz Tourismus. «Aber auch hier gibt es nach wie vor freie Kapazitäten.»

Bianca Gähweiler von Interhome, das wie Hotelplan zur Migros-Gruppe gehört, ergänzt: «Noch sind Ferienhäuser und -wohnungen während der kommenden Sommermonate nicht alle ausgebucht.» Der Ferienwohnungsvermittler Interhome biete schweizweit rund 3'600 Ferienwohnungen und Ferienhäuser an – vom traditionellen Rustico im Tessin über eine moderne Ferienwohnung in einer Tourismusdestination bis hin zu einem Ferienhaus mit Pool.

Sind Schweizer Hotels jetzt günstiger?

André Aschwanden, Mediensprecher von Schweiz Tourismus, sagt: «Wir gehen nicht von Rabatten als breite Massnahme zur Gästegewinnung aus. In diesem Sinne empfehlen wir der Branche auch keine generellen Preissenkungen.» Punktuell und limitiert könnten Rabatte jedoch durchaus Sinn machen – beispielsweise in Form von attraktiven Paketen.

Markus Flick von Kuoni sagt ebenfalls: «Tatsächlich rechnen wir für Sommerferien im laufenden Jahr mit sehr attraktiven Preisen.»

Welche Regionen sind in der Schweiz besonders beliebt?

«Hier kommt es sehr darauf an, welche Art von Sommerferien gesucht werden», sagt Aschwanden von Schweiz Tourismus. «Wir gehen jedoch davon aus, dass es besonders die Bergregionen sind, die von den grossen Nachfragen diesen Sommer profitieren.»

Bianca Gähweiler vom Ferienwohnungsvermittler Interhome sagt, dass Unterkünfte im Tessin, im Wallis oder in Graubünden am beliebtesten seien.

Markus Flick von Kuoni sagt, dass sich die Nachfrage nach dem Schweiz-Angebot zufriedenstellend entwickelt. Am grössten sei die Nachfrage aktuell nach Angebot in der Schweiz, in den angrenzenden Nachbarländern sowie nach Gutscheinen. Aktuell sei die Verfügbarkeit eines grossen Teils der Angebotspalette aber noch gewährleistet, so Flick.

«Sobald bestätigte Informationen zu weiteren zeitnah erreichbaren Reisezielen vorliegen, rechnen wir mit einem deutlichen Nachfrageanstieg auch nach diesen Destinationen.»

Darf ich in meinen Ferien in der Schweiz baden gehen?

Noch sind die Badis nicht alle wieder geöffnet. In jenen, die geöffnet sind, darf allerdings nur geschwommen, nicht gespielt und geplanscht werden. Die Wiesen zum Sonnenbaden und Verweilen sind vorerst geschlossen. Allerdings bieten Seen und Flüsse eine Alternative. Daniel Dauwalder vom Bundesamt für Gesundheit sagt dazu: «Baden in öffentlichen Gewässern ist unproblematisch.»


Das sind die Schweizer Varianten beliebter Ferienattraktionen

Zurück zur Startseite