Reise ins Ausland Sollte ich bereits jetzt die Sommerferien buchen?

tafu

11.2.2021

Werden Ferien im Ausland im Sommer 2021 wieder möglich sein? (Archivbild)
Werden Ferien im Ausland im Sommer 2021 wieder möglich sein? (Archivbild)
Bild: Keystone

Den Wunsch, in den Sommerferien ins Ausland zu reisen, ist bei vielen Schweizern gross. Dabei stellt sich immer auch die Frage, ob man sich jetzt bereits festlegen sollte oder auf möglichen Stornogebühren sitzen bleiben wird.

Die Pandemie hat unseren Alltag noch immer voll im Griff. Wie schön wäre es da, sich schon einmal über die Ferien im Sommer Gedanken machen zu können und die nächste Reise zu buchen? Vorfreude ist schliesslich die schönste Freude.

Doch ist es wirklich sinnvoll, bereits jetzt fest für die Ferien zu buchen, wenn niemand weiss, wie sich die Corona-Lage entwickeln wird? Schliesslich möchte niemand am Ende auf hohen Stornogebühren sitzen bleiben, weil er die Reise nicht antreten kann.



Veranstalter reagieren

Viele Reiseveranstalter reagieren auf die Angst der Bürger und versprechen buchen ohne Risiko.  

Beispiel TUI: Der Reiseveranstalter verspricht für Neubuchungen volle Flexibilität. Alle Reisen, die bis zum 31.10.2021 stattfinden, können einmalig kostenlos umgebucht oder storniert werden, heisst es auf der Website.

Wer seine Reise nicht antreten will, kann die Buchung bis 31 Tage vor Abreise kostenlos umbuchen oder stornieren. Für Reisen, die bereits zwischen dem 29. Februar und dem 31. Oktober 2020 gebucht wurden, kann sogar bis 14 Tage vor Abreise storniert oder umgebucht werden.

Ähnlich handhabt es die DER Touristik und bietet als Dachmarke von Kuoni, Helvetic Tours und Manta Reisen für im Februar getätigte Neubuchungen nach eigenen Angaben «besonders kulante» Stornierungs- und Umbuchungsbedingungen an.

Bis 14 Tage vor Abreise könnte von gebuchten Landleistungen ohne Angabe von Gründen zurückgetreten werden. Zusätzlich gelte noch immer die Regelung, dass Konsumenten bei Pauschalreisen keine finanziellen Risiken tragen, sollte die Reise sich «als nicht oder nur mit einer zum Zeitpunkt der Buchung nicht absehbaren Quarantänepflicht durchführbar» erweisen.



Pauschal vs. individuell

Während also die meisten Reiseveranstalter für Pauschalreisen flexible Möglichkeiten bereithalten, ist bei individuell gebuchten Hotels Vorsicht geboten. Wer eine Unterkunft direkt oder über Portale wie Booking bucht, sollte genau hinschauen, schreibt der «Tages-Anzeiger». Dann ist der Kunde für den Fall, dass er die Reise nicht antreten kann und es keine Stornierungsmöglichkeiten gibt – aus welchen Gründen auch immer – auf die Kulanz des jeweiligen Hotels angewiesen.

Auch Airlines passen weiter ihre Bedingungen an aktuelle Gegebenheiten an. Die Lufthansa Group, dazu zählt auch die Swiss, hat ihre Umbuchungsmöglichkeiten verlängert, wie «travelnews.ch» berichtet.

Für sämtliche Tarife fallen demnach bis zum 31. Mai 2021 keine Umbuchungsgebühren an. Wurde bis zu diesem Datum das Ticket gebucht, kann beliebig oft kostenlos umgebucht werden. Kunden solle so eine flexible Reiseplanung ermöglicht werden.

Die Lust zu Reisen ist noch da

Obwohl aktuell grosse Unsicherheit besteht, scheint die Reiselust der Menschen ungebremst. Die TUI verzeichnet für den Sommer 2021 insgesamt bereits 2,8 Millionen Buchungen. Das entspricht immerhin 56 Prozent der Buchungen zum vergleichbaren Zeitpunkt für den Sommer 2019, heisst es in einer Medienmitteilung.

Allerdings machten sich die Unsicherheiten der Pandemie deutlich bemerkbar: Wie bereits 2020 buchen die Kunden wesentlich kurzfristiger und dadurch später im Jahr.

Aufgrund der Pandemie eine Reiseannullationsversicherung abzuschliessen hält der Konsumentenschutz dagegen für nicht zielführend. Grundsätzlich sei eine solche Versicherung zwar sinnvoll, etwa wenn die Reise wegen Krankheit oder Todesfall in der Familie nicht angetreten werden kann. Im Hinblick auf die Pandemie sei aber unbedingt darauf zu achten, dass Leistungen nicht in Fällen von «höherer Gewalt, insbesondere Epidemien und Pandemien» ausgeschlossen sind.



Grundsätzlich haben Kunden aufgrund des Pauschalreisegesetzes immer einen Anspruch auf Kostenrückerstattung, sofern der Veranstalter die im Paket gebuchte Reise absagt, zum Beispiel aufgrund strenger Quarantänebestimmungen im Reiseland.

Ob man nun bereits die Sommerferien planen und eine Reise buchen sollte oder nicht, ist natürlich jedem selbst überlassen. Wer sich dafür entscheidet, sollte zuvor gründlich die geltenden Stornierungsbedingungen des Veranstalters prüfen. Je weiter eine Reise in der Zukunft liegt, so der Konsumentenschutz, umso wahrscheinlicher ist es, dass sie auch tatsächlich stattfinden wird.

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