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Die Einteilung der Verletzung eines Patienten oder einer Patientin liegt im Ermessen der jeweiligen Ärzt*innen.
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Nach Anschlägen oder Unfällen ist oft von leicht, mittelschwer oder schwer Verletzten die Rede. Doch woran orientiert sich diese Einteilung? Schutz und Rettung Zürich erklärt, welche Kriterien Ärztinnen und Ärzte anwenden und was die einzelnen Kategorien medizinisch bedeuten.
Beim Anschlag am Christopher Street Day in Berlin wurden nach aktuellen Angaben der Behörden eine Frau getötet und 31 Menschen verletzt. Darunter sind mehrere Schwerverletzte.
Oft wird nach Anschlägen oder Unfällen von leicht, mittelschwer oder schwer Verletzten berichtet. Doch was bedeutet das genau?
blue News hat bei der Abteilung Schutz und Rettung der Stadt Zürich nachgefragt. Die Sanität von Schutz und Rettung gehört zu den grössten Rettungsorganisationen der Schweiz und stellt in der Stadt, am Flughafen und in Vertragsgemeinden die Notfallversorgung sicher.
Laut Schutz und Rettung gibt es keine scharfe Trennung zwischen den Verletzungsmustern. Im Rettungsdienst sei der sogenannte NACA-Score gebräuchlich. Dieser teilt die Verletzungsgrade in Zahlen von 0 bis VII ein und nicht in leicht, mittel und schwer. Diese Kategorien liessen sich aber sinngemäss aus dem NACA-Score ableiten. Die Einteilung liegt im Ermessen der jeweiligen Ärzt*innen. Grundsätzlich können folgende Kriterien als Grundlage dienen:
Leicht verletzte Patient*innen haben Verletzungen erlitten, die in der Regel ambulant behandelt werden können. Es besteht keine Gefahr für das Leben und es liegen keine Hinweise für eine dauerhafte oder länger bestehende Einschränkung einer Gliedmasse oder eines Organs vor.
Beispiele: kleinere Wunde der Haut, einfacher Knochenbruch an Unterarm, Hand, Unterschenkel, Fuss oder Schlüsselbein, kleinflächige, leichte Verbrennung ohne erwartete Narbenbildung.
Mittelschwer verletzte Patient*innen benötigen in aller Regel einen stationären Spitalaufenthalt. Oft sind operative Eingriffe erforderlich. Es besteht jedoch zu keinem Zeitpunkt Lebensgefahr. Schutz und Rettung Zürich würde die seltener verwendete Kategorie «erheblich verletzt» mit der Kategorie «mittelschwer verletzt» gleichsetzen.
Beispiele: Frakturen von Oberarm und Oberschenkel, offene Fraktur langer Röhrenknochen wie Oberschenkelknochen oder Oberarmknochen ohne relevante Blutung, Gehirnerschütterung, grosse Weichteilwunden, die im OP in Narkose versorgt werden müssen, Thoraxtrauma, also eine Verletzung des Brustkorbs, mit mehreren Rippenfrakturen, aber stabiler Atemsituation.
Bei schwer verletzten Patient*innen liegt entweder bereits eine Lebensgefahr vor oder es kann sich aufgrund des Verletzungsmusters eine solche entwickeln. Ebenfalls in diese Kategorie würde Schutz und Rettung schwerste Verletzungen der Extremitäten einstufen, die nicht zwingend lebensbedrohlich sein müssen, aber mit einer erwarteten schweren und bleibenden Funktionseinschränkung einhergehen. Als schwer verletzt gelten auch alle Patient*innen, die aufgrund des Verletzungsmusters vor Ort intubiert, also künstlich beatmet, werden müssen.
Beispiele: Verletzungen mit grossem Blutverlust (zum Beispiel Leber- oder Milzverletzung, Fraktur mehrerer grosser Röhrenknochen, Verletzungen grosser Gefässe oder Beckenringfrakturen), schweres Schädel-Hirn-Trauma mit Bewusstlosigkeit, grössere Amputationsverletzungen, schweres Thoraxtrauma mit Ateminsuffizienz (zum Beispiel Rippenserienfrakturen mit grossem Lungenkollaps), Rückenmarksverletzungen mit Querschnittsymptomatik, ausgedehnte Verbrennungen, die in einem Verbrennungszentrum behandelt werden müssen.