Fehler gefunden?
Jetzt melden
Eine Rettungsgasse bei Stau zu bilden, ist seit 2021 ein Gesetz in der Schweiz.
sda
Mit dem Ferienverkehr steigt auch die Staugefahr auf den Schweizer Autobahnen. Genau dann ist die Rettungsgasse entscheidend. Der TCS erinnert daran, dass sie bereits bei Schritttempo gebildet werden muss – und nicht erst, wenn Blaulicht und Sirene auftauchen.
Blaulicht, Sirene – und vor den Einsatzkräften steht eine Kolonne von Autos. Jetzt zählt jede Sekunde. Damit Feuerwehr, Ambulanz und Polizei den Unfallort möglichst schnell erreichen, müssen Autofahrerinnen und Autofahrer Platz schaffen. Die Rettungsgasse ist in der Schweiz seit dem 1. Januar 2021 auf Autobahnen und Autostrassen gesetzlich vorgeschrieben. Jetzt im Sommer fahren viele in die Ferien. Ein Stau ist meist nicht vermeidbar. Genau jetzt wäre es wichtig, eine Rettungsgasse zu bilden.
Viele wissen zwar, dass es die Rettungsgasse gibt. Im Alltag wird sie aber oft erst gebildet, wenn das Einsatzfahrzeug bereits in Sicht ist. Das sollte nicht passieren, sagt der Touring Club Schweiz (TCS).
Sobald der Verkehr auf der Autobahn ins Stocken gerät, sollten Autofahrerinnen und Autofahrer reagieren. «Bei stockendem Verkehr auf der Autobahn sollte man spätestens bei Schritttempo eine Rettungsgasse bilden», erklärt der TCS.
Die Regel ist einfach: Fahrzeuge auf der linken Spur fahren möglichst weit nach links, alle übrigen Fahrzeuge weichen nach rechts aus. So entsteht zwischen der linken und der danebenliegenden Spur Platz für Rettungsfahrzeuge. Der Pannenstreifen sollte dabei grundsätzlich frei bleiben.

Bei zwei Spuren, fahren die linksfahrenden Autos ganz nach links und die rechtsfahrenden ganz nach rechts.
www.imago-images.de
Nach Beobachtung des TCS gibt es vor allem zwei Fehler: «Problematisch ist, wenn die Rettungsgasse zu schmal ist oder zu spät gebildet wird.»
Beides kostet Zeit. Je später die Gasse entsteht, desto schwieriger wird es für die Fahrzeuge, noch genügend Platz zu schaffen. Deshalb empfehlen Fachleute, gar nicht erst zu warten, bis Blaulicht oder Sirene zu sehen oder zu hören sind.
Innerhalb von Ortschaften muss keine klassische Rettungsgasse gebildet werden. Trotzdem müssen Einsatzfahrzeuge freie Fahrt erhalten.
«Sobald ein Einsatzfahrzeug mit Blaulicht und Sirene wahrgenommen wird, Fahrbahn freigeben», sagt der TCS. «Falls nötig, mit der gebotenen Vorsicht auf das Trottoir oder einen anderen befahrbaren Bereich ausweichen. Selbstverständlich muss man auf Fussgänger und Velofahrerinnen Acht geben.»
Dieser Inhalt stammt von externen Anbietern wie YouTube, TikTok oder Facebook. Aktiviere bitte "Swisscom Werbung bei Dritten", um diesen Inhalt anzuzeigen.
In Ausnahmefällen dürfen sogar Regeln gebrochen werden, heisst es vom TCS. «Zur Not kann auch eine rote Ampel überfahren werden, um das Fahrzeug in einen sicheren Bereich zu bringen, damit das Einsatzfahrzeug vorbeifahren kann.» Dabei gelte besondere Vorsicht gegenüber Velofahrenden sowie Bussen und Trams.
Ob Autofahrerinnen und Autofahrer in einzelnen Regionen besser auf Rettungsgassen vorbereitet seien als anderswo, kann der TCS nicht beurteilen.
Im internationalen Vergleich unterscheiden sich die Vorschriften nur wenig. «Grundsätzlich sind die Regeln ähnlich. Bezüglich Pannenstreifen-Nutzung gibt es teilweise Unterschiede», erklärt der TCS. In Ländern wie der Schweiz, Deutschland oder Österreich darf der Pannenstreifen grundsätzlich kurzfristig während einer Rettungsgasse überfahren werden.
Die neusten Zahlen aus dem Jahr 2024 zeigen: Damals ereigneten sich in der Schweiz 17'535 Strassenverkehrsunfälle mit Personenschaden. In diesen Fällen sind Rettungsdienste in der Regel im Einsatz. Zudem wurden 3'792 Menschen schwer verletzt und 250 Menschen kamen ums Leben.
Eine genaue Statistik, wie oft der Rettungsdienst pünktlich kam wegen einer Rettungsgasse, oder eben nicht, gibt es derzeit weder beim TCS noch beim Bundesamt für Strassen. Sicher ist, dass eine Rettungsgasse Leben retten kann. Und dies sollte Grund genug sein, bei Stau oder stockendem Verkehr auf die Seite zu weichen.