Fehler gefunden?
Jetzt melden
Wer im Alter handlungsunfähig wird, muss vorgesorgt haben.
Frank Molter/dpa
Einen Vorsorgeauftrag aufzusetzen wirkt kompliziert, ist aber entscheidend, um im Ernstfall abgesichert zu sein. Viele Schweizer*innen machen dabei jedoch folgenschwere Fehler.
Einen Vorsorgeauftrag aufzusetzen klingt kompliziert, ist aber ein zentraler Schritt, damit im Ernstfall eine Vertrauensperson deine finanziellen und gesundheitlichen Angelegenheiten regeln kann. Viele Schweizerinnen und Schweizer machen dabei vermeidbare Fehler: Sie übernehmen ungeprüfte Vorlagen, ernennen keinen Ersatz oder legen die Urkunde ungeordnet in der Schublade ab.
blue News zeigt dir die wichtigsten Stolperfallen.
Der grösste Irrtum besteht darin, dass man irgendeine Vorlage aus dem Internet ausdruckt und unterschreibt. Das Zivilgesetzbuch verlangt, dass ein Vorsorgeauftrag eigenhändig verfasst, datiert und unterschrieben oder öffentlich beurkundet wird.
Wer lediglich ein vorgedrucktes Formular signiert, riskiert, dass das Dokument im Ernstfall als ungültig erklärt wird. Der handgeschriebene Auftrag muss alle wesentlichen Angaben enthalten – Name, Geburtsdatum, Wohnort – und sollte klar formulieren, welche Person im Notfall für Personensorge, Vermögenssorge und die rechtliche Vertretung zuständig ist.
Viele vergessen zudem, dass ohne Datum oder fehlende Unterschrift das Schriftstück unwirksam ist. Auch elektronische Dokumente oder E‑Mails reichen rechtlich nicht aus. Wer die notarielle Variante wählt, sorgt dafür, dass der Auftrag juristisch einwandfrei ist und bei Bedarf schneller durchgesetzt werden kann, weil der Notar die Echtheit bestätigt.
Ein Vorsorgeauftrag darf nicht vage sein. Das Gesetz unterscheidet zwischen Personensorge (Pflege und medizinische Entscheidungen), Vermögenssorge (Geldverwaltung, Zahlungen, Immobilien) und Rechtsvertretung (Abschluss von Verträgen, Behördenkontakte). Wer diese Bereiche nicht sauber trennt oder einem Beauftragten zu viel Verantwortung überträgt, überfordert die Person oder riskiert Streit. Der Konsumentenschutz empfiehlt, klare Anweisungen zu formulieren und – falls gewünscht – mehrere Personen mit unterschiedlichen Aufgaben zu betrauen.
Du solltest auch festhalten, ob der Beauftragte medizinische Massnahmen wie lebenserhaltende Behandlungen beenden darf und wie mit dem Vermögen investiert werden soll. Ohne diese Vorgaben muss die KESB nach eigenem Ermessen handeln. Je präziser der Auftrag, desto weniger Interpretationsspielraum besteht.
Es ist wichtig, eine Ersatzbeauftragte zu bestimmen. Wenn die erste Person plötzlich ausfällt, etwa wegen Krankheit oder Tod, entsteht sonst eine Lücke. Die Stiftung für Konsumentenschutz rät, im Vorsorgeauftrag eine oder mehrere Ersatzpersonen zu nennen. Dadurch bleibt die Handlungsfähigkeit gewahrt, und die KESB muss nicht im Nachhinein jemanden bestimmen.
Ein häufiger Fehler besteht darin, dass sich jemand auf den Ehepartner oder die Kinder verlässt, ohne diese zu fragen. Viele Angehörige fühlen sich von der Aufgabe überrumpelt. Ein offenes Gespräch im Voraus und das schriftliche Einverständnis erleichtern die Zusammenarbeit erheblich.
Wer einen Vorsorgeauftrag übernimmt, trägt grosse Verantwortung und braucht Zeit. Trotzdem sehen viele Dokumente keine Entschädigung vor. Das kann zu Konflikten führen, wenn der Beauftragte selbst finanzielle Mittel braucht.
Du solltest im Vorsorgeauftrag festlegen, wie die Person entlohnt wird – beispielsweise mit einem Stundenlohn oder einer Pauschale – und wie Spesen abgerechnet werden. Ohne klare Regelungen besteht die Gefahr, dass der Beauftragte aus Kostengründen Aufgaben vernachlässigt.
Viele schreiben den Vorsorgeauftrag und legen ihn dann zu Hause ab. Wenn niemand weiss, dass ein solcher Auftrag existiert, kann er im Ernstfall nicht gefunden werden. Das Zivilstandsamt oder ein Notariat bieten an, den Auftrag zu registrieren und aufzubewahren.
Wichtig ist zudem, dass du regelmässig prüfst, ob der Inhalt noch aktuell ist: Wohnorte, Familienverhältnisse und Vermögenslagen ändern sich. Wer den Auftrag nicht alle paar Jahre aktualisiert, riskiert, dass er im Ernstfall überholt ist und die falsche Person eingesetzt wird.
Eine Patientenverfügung regelt medizinische Entscheidungen im Fall der Urteilsunfähigkeit, ein Vorsorgeauftrag die umfassende Vertretung. Viele glauben fälschlicherweise, eine Patientenverfügung allein genüge.
Doch ohne Vorsorgeauftrag ist keine umfassende Vermögensverwaltung möglich. Umgekehrt sollte der Vorsorgeauftrag auf die Patientenverfügung verweisen, damit der Beauftragte weiss, welche medizinischen Wünsche zu respektieren sind.
Stimmen diese Dokumente nicht überein, drohen widersprüchliche Anweisungen.
Viele denken, ein Vorsorgeauftrag verhindere jeden Kontakt mit der Kindes‑ und Erwachsenenschutzbehörde (KESB). Das stimmt nicht: Sobald du urteilsunfähig bist, prüft die KESB den Auftrag und erteilt der beauftragten Person eine Verfügung.
Banken können bis zum Tod Konten sperren und verlangen zusätzliche Dokumente. Wer glaubt, mit dem Vorsorgeauftrag allein sofort über alle Vermögenswerte verfügen zu können, liegt falsch. Ausserdem endet der Vorsorgeauftrag mit dem Tod; danach gilt das Testament. Eine falsche Erwartungshaltung gegenüber der KESB führt oft zu Frust – realistische Planung erspart später Ärger.
Das Originaldokument muss im Ernstfall vorgelegt werden. Eine kopierte Version reicht nicht. Wer das Dokument verliert oder im Falschen aufbewahrt, bringt seine Angehörigen in eine schwierige Lage. Bewahre den Vorsorgeauftrag an einem sicheren Ort auf, zum Beispiel in einem Banksafe oder bei der Urkundensammlung des Zivilstandsamt.
Informiere die Vertrauenspersonen, wo er liegt. Nur so kann die KESB das Dokument rasch einsehen und bestätigen.