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Streit wegen Handy

21-Jähriger steht wegen Messerangriffs gegen Betreuerinnen vor Zürcher Obergericht

In dieser Wohngruppe in Bassersdorf soll es zum Angriff gekommen sein. (Archivbild)

In dieser Wohngruppe in Bassersdorf soll es zum Angriff gekommen sein. (Archivbild)

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Ein 21-Jähriger muss sich an diesem Freitag vor dem Zürcher Obergericht wegen eines Angriffs auf zwei Betreuerinnen verantworten. Er attackierte die Frauen in einem Heim in Bassersdorf nach einem Streit wegen seiner Handynutzung.

Keystone-SDA

Keystone-SDA

03.07.2026, 06:18•03.07.2026, 06:26

Darum geht's

  • Ein damals 19-jähriger Pakistaner griff im Februar 2024 in einer Jugendwohngruppe in Bassersdorf Betreuerinnen mit Messern an, weil er sein beschlagnahmtes Handy zurückverlangen wollte.
  • Der heute 21-Jährige muss sich deshalb an diesem Freitag vor dem Zürcher Obergericht verantworten.
  • Bei der vorinstanzlichen Verhandlung vor dem Bezirksgericht Bülach verneinte der junge Mann jegliche Tötungsabsicht.
  • An die Tat mochte er sich aber nicht mehr genau erinnern.
  • Es blieb offen, warum er mit zwei Messern zum Gespräch gegangen war.
Zusammenfassung erstellt mitmyAi

Der Angriff im Winter 2024 kam offenbar aus dem Nichts. Eine Betreuerin sagte in der Untersuchung, sie habe den jungen Pakistaner noch nie so gesehen. Mit einem Messer in der Hand griff er eine Betreuerin an, fixierte sie am Boden und schnitt ihr gezielt ins Gesicht.

Ein Praktikant und eine Kollegin eilten zu Hilfe. In der Folge verletzte der Beschuldigte auch noch die zweite Frau mit gezielten Schnitten im Gesicht. Schliesslich konnte ihn der Praktikant überwältigen.

Teaser image

«Ich töte sie»

Mann sticht mit Steak-Messer auf Betreuerinnen ein – wegen eines Handys

Der Grund für die Attacke erscheint banal: Der junge Mann forderte sein Handy zurück. Dieses hatten ihm die Betreuerinnen jeweils über Nacht abgenommen, weil er wegen der dauernden Nutzung kaum mehr schlief. Der damals 19-Jährige war zu der Zeit im 3. Lehrjahr.

Bei der vorinstanzlichen Verhandlung vor dem Bezirksgericht Bülach verneinte der junge Mann jegliche Tötungsabsicht. An die Tat mochte er sich aber nicht mehr genau erinnern. Es blieb offen, warum er mit zwei Messern zum Gespräch gegangen war.

Tod einer Betreuerin in Kauf genommen

Das Bezirksgericht verurteilte ihn wegen versuchter Tötung und schwerer Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe von 10 Jahren. Zudem sollte er für 10 Jahre des Landes verwiesen werden. Er möge den Tod der Betreuerin nicht gewollt haben, aber er habe diesen mit seinen Handlungen in Kauf genommen, sagte der Richter.

Das Gericht lag knapp unter dem Antrag der Staatsanwaltschaft, die wegen mehrfacher versuchter Tötung eine Freiheitsstrafe von 12,5 Jahren gefordert hatte. Der Verteidiger sprach sich für eine Verurteilung wegen mehrfacher schwerer Körperverletzung und den Verzicht auf eine Landesverweisung aus.

Der Beschuldigte floh als 14-Jähriger aus Pakistan. Er sei dort wie ein Schwerverbrecher im Dorf eingesperrt worden, sagte er vor Gericht.

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