Berufung abgewiesen St. Galler Gericht spricht Arzt nach Tod seiner Sexpartnerin frei

ka, sda

8.12.2023 - 08:48

Einem St. Galler Arzt wird vor dem Kantonsgericht fahrlässige Tötung vorgeworfen. Das Kreisgericht hatte ihn freigesprochen. (Archivbild)
Einem St. Galler Arzt wird vor dem Kantonsgericht fahrlässige Tötung vorgeworfen. Das Kreisgericht hatte ihn freigesprochen. (Archivbild)
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Das St. Galler Kantonsgericht hat einen 58-jährigen Arzt vom Vorwurf der fahrlässigen Tötung und Unterlassung der Nothilfe freigesprochen. Zum Prozess war es nach dem Tod seiner Sexpartnerin gekommen.

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  • Das St. Gallern Kantonsgericht spricht einen Arzt frei, der der fahrlässigen Tötung seiner Sexpartnerin angeklagt war.
  • Die Angehörigen der Verstorbenen haben den Fall nach einem Freispruch des Arztes weitergezogen.
  • Die Verteidigung stützte sich auf ein Gutachten, das besagt, dass die Frau an einem Kollaps gestorben war.

In seinem schriftlich eröffneten Entscheid wies das Kantonsgericht die Berufung der Privatkläger ab und bestätigte das Urteil der Vorinstanz.

In der Verhandlung war es um die Frage gegangen, ob der Arzt eine Schuld am Tod seiner Partnerin trägt. Der 58-jährige Chefarzt und die 32-jährige Ärztin waren im Frühjahr 2015 eine sexuelle Beziehung eingegangen. Im August hatten sie sich in der Wohnung des Mannes verabredet. Sieben Stunden später alarmierte der Arzt die Polizei, weil die Frau gestorben war.

Vor dem Kantonsgericht erklärte der Arzt, er habe mit dem Ableben der Frau nichts zu tun. Es habe keine harten Sexspiele gegeben. Irgendwann sei die Frau aufgestanden, um zu rauchen. Als er später erwachte, habe er sie über eine Brüstung gebeugt entdeckt. Da sei sie schon tot gewesen.

Der Rechtsvertreter der Angehörigen der Frau argumentierte, der Arzt habe Spuren verwischt, bevor er die Polizei gerufen habe. So seien Sexspielsachen weggeräumt, Gläser abgewaschen und die Wohnung geputzt worden. Für Verletzungen am Körper der Frau komme nur der Beschuldigte infrage.

Gutachten stützte Verteidigung

Die Verteidigung stützte sich auf ein Gutachten ab und argumentierte, die Frau habe einen Kollaps erlitten, sei danach über einer Brüstung zusammengesunken und gestorben. Die Frau habe nur Bagatellverletzungen aufgewiesen.

In erster Instanz war der Arzt im März 2021 freigesprochen worden. Die Einzelrichterin hatte die Aussage des Arztes für glaubhaft befunden. Die Angehörigen der Frau akzeptierten diesen Entscheid nicht und zogen den Fall im Gegensatz zur Staatsanwaltschaft weiter.

Das Kantonsgericht kam nun in seinem schriftlich eröffneten Urteil ebenfalls zu einem Freispruch. Für Verfahrenskosten und Entschädigungen des Anwalts des Arztes gehen rund 22'000 Franken zulasten der Privatkläger.