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Justiz

Bundesgericht heisst Revisionsgesuch von Asbest-Urteil gut

Das Bundesgericht hat eines seiner Asbest-Urteile revidiert. (Archivbild)

Das Bundesgericht hat eines seiner Asbest-Urteile revidiert. (Archivbild)

Keystone

Das Glarner Obergericht muss den Asbestfall Jann-Zwicker erneut prüfen. Das Bundesgericht hat das Gesuch der Hinterbliebenen um Revision seines Entscheids gutgeheissen. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hatte die Schweiz 2024 verurteilt.

Redaktion blue News
Keystone-SDA

Redaktion blue News, Keystone-SDA

10.03.2025, 12:00

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) bemängelte die fehlende Gewährleistung eines Zugangs zur gerichtlichen Beurteilung des Falls. Die Schweizer Instanzen hatten entschieden, die absolute Verjährung sei eingetreten und damit bestehe kein Anspruch auf Entschädigung. Nach altem Recht betrug die Frist zehn Jahre, neu sind es 20 Jahre.

In seinem Urteil kritisierte der EGMR den Zeitpunkt des Beginns des Fristenlaufs. Das Bundesgericht hat nun entschieden, dass die Vorinstanz die relative Verjährungsfrist prüfen müsse. Diese Frist beginnt, wenn der Schaden festgestellt wird. Nach altem Recht hatte man ein Jahr Zeit, um Ansprüche vor Gericht geltend zu machen, neu sind es drei Jahre. Alt- und neurechtlich wäre der vorliegende Fall verjährt. Das gilt es nun zu lösen.

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