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Jetzt meldenFreiheitsberaubung, Erpressung, Körperverletzung: Rapper Bushido stritt sich mit seinem ehemaligen Manager in einem jahrelangen Prozess vor Gericht. Nun wurde ein Urteil gefällt, das Bushido nicht gefallen dürfte.
Sie posierten gemeinsam auf roten Teppichen, in der Musikbranche kam man kaum an ihnen vorbei. Lange her. Seit sich der deutsche Gangsta-Rapper Bushido von seinem Ex-Manager Arafat Abou-Chaker getrennt hat, waren Gerichtssäle ihre Bühne.
Rund dreieinhalb Jahre hat das Landgericht Berlin in einem Strafprozess versucht, aufzuklären, was nach der Trennung von Bushido und seinem Ex-Manager, der als Berliner Clanchef gilt, geschah. Nun wurde das Urteil verkündet: Abou-Chaker kommt mit einer Geldstrafe davon. Ausserdem soll er, so berichtet die «Bild», eine Haftentschädigung bekommen.

Rapper Bushido löste 2017 die Beziehungen zu seinem Ex-Manager auf und stritt sich dreieinhalb Jahre vor Gericht mit ihm.
Joerg Carstensen/dpa
Bushidos Ex-Manager muss demnach 90 Tagessätze a 900 Euro (840 Franken) zahlen, weil er heimlich Gespräche mitgeschnitten hat. In allen anderen Punkten wurde er freigesprochen. Für Bushido, der während des Prozesses als Zeuge und Nebenkläger auftrat, ist das eine juristische Niederlage. Ein Grossteil der Vorwürfe gegen den Angeklagten basiert auf seinen Aussagen.
Die Staatsanwaltschaft hat für Abou-Chaker vier Jahre und vier Monate Haft gefordert. Nach ihrer Überzeugung hat sich der heute 47-Jährige unter anderem der versuchten schweren räuberischen Erpressung, Freiheitsberaubung, Nötigung sowie gefährlichen Körperverletzung und schweren Untreue schuldig gemacht.

Der Hauptangeklagte Arafat Abou-Chaker kam im Prozess gegen seinen früheren Geschäftspartner Bushido mit einer Geldstrafe davon.
Keystone
Im Zentrum der Anklage stand ein Treffen am 18. Januar 2018, bei dem Bushido drangsaliert, beleidigt und verletzt worden sein soll. In seinem verschlossenen Büro soll Abou-Chaker mit Wasserflasche und Stuhl nach dem Rapper geworfen haben. Zu den mutmasslichen Taten soll es gekommen sein, weil der Ex-Geschäftspartner die Trennung nicht akzeptieren wollte und eine Millionenzahlung forderte.