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Bundesverwaltungsgericht

Etappensieg für Osteopathin bei Anerkennung ihrer deutschen Diplome

Schweizer Osteopathen und Osteopathinnen kämpfen um die Anerkennung ihrer im Ausland erlangten Diplome. (Archivbild)

Schweizer Osteopathen und Osteopathinnen kämpfen um die Anerkennung ihrer im Ausland erlangten Diplome. (Archivbild)

Keystone

Eine Osteopathin hat im Zusammenhang mit der Anerkennung ihrer in Deutschland gemachten Ausbildung vor dem Bundesverwaltungsgericht einen Etappensieg errungen. Das Schweizerische Rote Kreuz muss ihr Gesuch um Anerkennung inhaltlich prüfen.

Redaktion blue News
Keystone-SDA

Redaktion blue News, Keystone-SDA

12.02.2025, 12:00

Seit Februar müssen im Ausland erlangte Abschlüsse in der Schweiz anerkannt sein. Grund dafür ist das 2020 in Kraft getretene Gesundheitsberufegesetz. Darin wurden für die Osteopathie einheitliche Anforderungen für die Ausbildung und die Berufsausübung formuliert. Viele in der Schweiz tätige Osteopathen absolvierten ihre Ausbildung jedoch im Ausland.

Die Übergangsfrist des Gesetzes lief Ende Januar ab. Die Beschwerdeführerin ist eine von geschätzt 800 und 1000 Personen, die sich in der Deutschschweiz dem Anerkennungs-Prozedere unterziehen müssen.

Wie aus einem am Mittwoch publizierten Urteil des Bundesverwaltungsgerichts hervorgeht, hätte das Schweizerische Rote Kreuz (SRK) auf das Gesuch eintreten müssen. Das SRK ist zuständig für die Prüfung ausländischer Abschlüsse.

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