Gerichtsurteil in DeutschlandGehörlose Frau verliert Wohnung, weil sie beim Sex zu laut sein soll
red
13.2.2024
In Deutschland steht eine 37-Jährige vor Gericht, die ihre Wohnung verlassen muss, weil sie beim Sex zu laut sein soll. Die Frau rechtfertigt sich damit, dass sie «taubstumm» sei. Trotzdem erhielt sie die fristlose Kündigung wegen «nachhaltiger Störung des Hausfriedens».
red
13.02.2024, 09:57
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Einer 37-jährigen Frau wurde die Wohnung gekündigt, weil sie zu laut Sex haben soll.
Die Frau rechtfertigte sich, dass sie «taubstumm» sei.
Die Gehörlose will den Rauswurf nicht akzeptieren und ist mit dem Fall an das Zivilgericht gelangt.
Dabei sind weitere Details zum Streit und zu ihrem Liebesleben an den Tag gekommen.
Unschöner Streit vor einem deutschen Gericht: Eine Frau, die sich selbst als «taubstumm» bezeichnet, soll ihre Wohnung verlieren. Und das, weil sie angeblich zu laut Liebe machen soll.
Geklagt hatten die Nachbarinnen der Frau. Wegen des Rauswurfs aus der Wohnung, aber auch wegen der Bespitzelung der gehörlosen Frau, wurde der Fall nun vor dem Zivilgericht in Halle verhandelt.
Nachbarinnen führten Buch
Tatsächlich führten zwei Nachbarinnen, 37 und 73 Jahre alt, über sämtliche Männerbesuche der Frau akribisch Buch. Mit ihren Aufzeichnungen beschwerten sie sich bei der Vermieterin der Wohnung, der Halleschen Wohnungsgesellschaft.
Die Gesellschaft schickte darauf eine Abmahnung an die Mieterin. Später folgte die «ausserordentliche Kündigung wegen nachhaltiger Störung des Hausfriedens».
Jetzt kam es zum Zivilprozess, denn die Frau klagte gegen die Wohnungsgesellschaft. Dabei wurden auch ihr aktives Liebesleben seziert.
Vor Gericht sagte eine der Nachbarinnen aus, dass sie sich die Autokennzeichen der Männer notiert habe. Diese seien aus ganz Deutschland zu der gehörlosen Frau gekommen.
«Wenn ich Sex habe, dann höre ich nicht, wie laut es ist»
Immer wieder sei auch die Polizei da gewesen. Wegen Ruhestörung durch eine Gehörlose. Tatsächlich gab der Richter der Räumungsklage statt.
Die gehörlose Frau lebt seit 2015 in der Zwei-Zimmer-Wohnung im Erdgeschoss. Über ihre Nachbarinnen sagte sie laut «Bild»: «Die laufen mir sogar hinterher, wenn ich zum Einkaufen gehe.»
Und was ist mit den vielen Herrenbesuchen? «Ich habe nicht mit jedem Mann, der mich besucht, Sex», so die Frau.
Sie verkaufe viele Sachen über Ebay und Kleinanzeigen. Aber: «Wenn ich mal Sex habe, dann höre ich aufgrund meiner Behinderung nicht, wie laut es ist.» Das gehe ihre Nachbarinnen allerdings auch nichts an.
Das Urteil ist bisher nicht rechtskräftig. Die gehörlose Frau hat laut «Bild» nicht vor, ihre Wohnung zu verlassen. Sie lässt die Entscheidung des Gerichts anfechten.