Coronavirus – Schweiz 90 Armeeangehörige müssen zehn Tage in Quarantäne

sda

19.1.2021 - 20:37

Angehörige von Armee und Zivilschutz wässern die - dann abgesagte - Lauberhornabfahrt am 8. Januar im Skigebiet Grindelwald-Wengen.
Angehörige von Armee und Zivilschutz wässern die - dann abgesagte - Lauberhornabfahrt am 8. Januar im Skigebiet Grindelwald-Wengen.
Keystone

Bei einem Angehörigen der Schweizer Armee ist die englische Variante des Coronavirus nachgewiesen worden. Deshalb müssen nun rund 90 Angehörige der 2. Kompanie des Schützenbataillons 14 in Quarantäne. Weitere 170 warten noch auf ihre Testresultate.

Wie das VBS am Dienstagabend mitteilte, war eine Verschiebung von Teilen dieser Kompanie von Wengen BE nach Crans-Montana VS geplant, zur Unterstützung der dortigen Ski-Weltcup Rennen. Darum wurden die Angehörigen der Einsatzkompanie vorsorglich auf das Coronavirus getestet.

Bei einem Angehörigen dieser Truppe wurde dabei die englische Variante des Coronavirus nachgewiesen. Die Armee habe deshalb die geplante Verschiebung gestoppt und die ganze Kompanie vorsorglich in Quarantäne versetzt, heisst es in der Mitteilung.

Alle Armeeangehörigen, die in Wengen zum Einsatz gekommen sind, verbleiben an ihren jeweiligen Standorten in Quarantäne und haben keinen Kontakt mehr zu anderen Truppen oder der Öffentlichkeit. Die betroffenen Angehörigen der 2. Kompanie des Schützenbataillons 14 werden für die Quarantäne vorbereitete Unterkünfte in St. Stephan BE und auf dem Brünigpass beziehen.

Weisung des Oberfeldarztes

Im Umgang mit der englischen Variante des Coronavirus habe der Oberfeldarzt die Weisung erlassen, dass im Falle eines positiven Tests eines Armeeangehörigen sämtliche Kontakte der Kontakte ebenfalls unter Quarantäne gestellt werden.

Die Quarantäne dauere zehn Tage und werde erst aufgehoben nach zwei negativen Tests, die am fünften und am neunten Tag der Quarantäne durchgeführt werden. Dies könne zur Folge haben, dass die Dienstdauer über die ursprünglich geplante Zeitdauer verlängert werde, schreibt das Militärdepartement.

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