Folgenschwerer Fehler Autofahrer fährt 7 km/h zu schnell – über 900 Franken Busse

Sven Ziegler

4.2.2026

Das geblitzte Auto – für den Fahrer sollte es richtig teuer werden.
Das geblitzte Auto – für den Fahrer sollte es richtig teuer werden.
Geblitzt.de

Kuriosum in Deutschland: Ein Autofahrer wird auf der A3 minimal zu schnell geblitzt – und erhält kurz darauf einen Bussgeldbescheid über mehr als 1000 Euro. Der Grund ist ein folgenschwerer Behördenfehler. 

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DPA, Sven Ziegler

Keine Zeit? blue News fasst für dich zusammen

  • Autofahrer wurde wegen sieben km/h zu viel geblitzt, sollte dafür aber fast 1000 Euro Busse zahlen.
  • Die Bussgeldstelle behandelte den Kleinwagen fälschlicherweise als Lastwagen mit tieferem Tempolimit.
  • Der Fall liegt nun bei der Staatsanwaltschaft, Experten raten zur genauen Prüfung von Bussgeldbescheiden.

Sieben Kilometer pro Stunde zu schnell – eigentlich ein Bagatelldelikt. Doch für einen Autofahrer auf der Autobahn A3 hatte eine minimale Geschwindigkeitsüberschreitung drastische Konsequenzen. Statt eines geringen Verwarnungsgelds erhielt er einen Bussgeldbescheid über 960 Euro, ergänzt um Gebühren und Auslagen von insgesamt mehr als 1000 Euro.

Der Vorfall geht auf eine Geschwindigkeitskontrolle im September 2025 zurück. Der Mann war mit einem Kleinwagen unterwegs und wurde mit gemessenen 131 km/h in einem Abschnitt geblitzt, in dem Tempo 120 gilt. Nach Abzug der Messtoleranz hätte dies lediglich eine geringe Überschreitung bedeutet – ohne Punkte, ohne Fahrverbot.

Der später zugestellte Bussgeldbescheid basierte jedoch auf einer falschen Annahme. Die zuständige Bussgeldstelle ging davon aus, dass es sich beim Fahrzeug um einen Lastwagen gehandelt habe. Für Lastwagen gilt an der betroffenen Stelle ein Tempolimit von 80 km/h. Entsprechend wurde dem Fahrer eine Überschreitung von 47 km/h vorgeworfen – mit zwei Punkten im Fahreignungsregister, einem Monat Fahrverbot und einer hohen Geldbusse.

Busse dürfte keinen Bestand haben

Besonders brisant: Das Blitzerfoto zeigt eindeutig einen Kleinwagen. Trotzdem wurde das Verfahren nach einer internen Prüfung nicht korrigiert, sondern an die Staatsanwaltschaft weitergeleitet. Dort dürfte der Fall nun an ein Amtsgericht gelangen.

Verkehrsrechtsexperten gehen davon aus, dass der Bussgeldbescheid keinen Bestand haben wird. Der Fehler sei offensichtlich und klar belegbar. Der Fall zeige jedoch, wie schnell aus einem kleinen Verkehrsverstoss erhebliche rechtliche Folgen entstehen können.

Juristen raten Autofahrern deshalb, Bussgeldbescheide grundsätzlich sorgfältig zu prüfen. Formale und inhaltliche Fehler seien keine Seltenheit. Wer Zweifel habe, sollte fristgerecht Einspruch erheben – die gesetzliche Frist beträgt zwei Wochen ab Zustellung des Bescheids.