Neue Tarife ab 2026 Bundesrätin Baume-Schneider lanciert grossen Umbau bei Ärztekosten

SDA

30.4.2025 - 15:15

Ärzteschaft und weitere Leistungserbringer rechnen ab dem kommenden Jahr ambulant erbrachte Leistungen mit einem neuen Tarifmodell ab. Für Patientinnen und Patienten soll sich nicht viel ändern. (Themenbild)
Ärzteschaft und weitere Leistungserbringer rechnen ab dem kommenden Jahr ambulant erbrachte Leistungen mit einem neuen Tarifmodell ab. Für Patientinnen und Patienten soll sich nicht viel ändern. (Themenbild)
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Ab 2026 ersetzt Tardoc mit ambulanten Pauschalen den veralteten Tarmed-Tarif. Das neue System vereinfacht die Abrechnung, stärkt die Hausarztmedizin und soll die Kostenentwicklung kontrollieren, ohne Patientinnen und Prämienzahlende zu belasten

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  • Ab 2026 wird das neue Tarifsystem Tardoc das alte Tarmed-Modell ersetzen.
  • Tardoc ermöglicht genauere Abrechnungen und vereinfacht die Rechnungsstellung durch Pauschalen.
  • Die Kosten sollen dadurch stabil bleiben, ohne dass Patientinnen und Prämienzahlende mehr bezahlen müssen.

Ab 2026 rechnen Ärztinnen und Ärzte sowie weitere Leistungserbringer ambulant erbrachte Leistungen mit neuen Tarifen und Pauschalen ab. Das bedeutet das Ende des zwanzig Jahre alten Modells Tarmed. Für Patientinnen und Prämienzahlende soll sich nicht viel ändern.

Der Bundesrat hat am Mittwoch die neue Einzelleistungstarifstruktur namens Tardoc und die neuen ambulanten Pauschalen genehmigt und per 1. Januar 2026 in Kraft gesetzt. Nach langen Verhandlungen hatten sich die Tarifpartner zuvor auf das neue Gesamttarifsystem geeinigt.

Generell ermögliche Tardoc eine genauere Abrechnung der Konsultationsdauer als Tarmed und trage den Besonderheiten und Bedürfnissen der Hausarztmedizin besser Rechnung, schrieb der Bundesrat. Die Pauschalen vereinfachten die Rechnungsstellung und begrenzten die Anreize zur Erhöhung der abgerechneten Leistungsmengen.

Der Wechsel des Tarifsystems an sich soll nicht zu einer Kostensteigerung bei den ambulanten ärztlichen Leistungen führen. Zu diesem Zweck legte der Bundesrat eine Obergrenze von 4 Prozent für die jährliche Zunahme der effektiven Gesamtkosten fest. Wird diese Grenze überschritten, müssen die Tarifpartner Korrekturmassnahmen ergreifen.

Die Genehmigung des neuen Tarifmodells ist für drei Jahre befristet. Bis dann sollen laut dem Bundesrat «die nach der Einführung des neuen Systems noch notwendigen Anpassungen» vorgenommen werden können. Das neue Modell solle sich «stetig weiterentwickeln».