Niederlande Abschuss von MH17 – vier Männer werden angeklagt

AP/gbi

19.6.2019

Horrorszenen: Trümmer der abgestürzten Boeing 777 in der Ukraine. 
Horrorszenen: Trümmer der abgestürzten Boeing 777 in der Ukraine. 
Bild: Keystone

Die internationalen Ermittler erheben wegen des Abschusses von Flug MH17 über der Ukraine Mordanklage in vier Fällen. Bei dem Unglück vor fünf Jahren waren 298 Menschen gestorben.

Fast sechs Jahre nach dem Abschuss von Flug MH17 der Malaysia Airlines über der umkämpften Ostukraine wird es einen Prozess gegen mindestens vier Verdächtige geben. Die drei Russen und ein Ukrainer sollten wegen Mordes vor Gericht gestellt werden, sagte der Chef der niederländischen Polizei, Wilbert Paulissen, am Mittwoch. Das Verfahren soll am 9. März 2020 beginnen.

Abschuss während Kämpfen

Alle 298 Insassen der Boeing 777 waren ums Leben gekommen, als sie am 17. Juli 2014 auf dem Flug von Amsterdam nach Kuala Lumpur von einer Rakete getroffen wurde. Zu diesem Zeitpunkt bekämpften sich in der Ostukraine gerade Soldaten der Regierung und prorussische Rebellen. Die meisten der Opfer waren Niederländer.

«Das ist, worauf wir gehofft haben. Es ist ein guter Start», sagte Silene Fredriksz-Hoogzand, die ihren Sohn Bryce bei dem Unglück verloren hatte. Dass die Verdächtigen für den Prozess die Niederlande kommen würden, glaube sie aber nicht.

Ein Ermittlerteam aus den Niederlanden, Malaysia, Australien, Belgien und der Ukraine erklärte im vergangenen Jahr, das Buk-Raketensystem für den Abschuss der MH17 stamme von einer russischen Militäreinheit mit Sitz in Krusk. Russland hat jegliche Verantwortung für das Geschehen stets abgestritten und sagte 2018, die Rakete stamme vom ukrainischen Arsenal.

Angeklagte müssten freiwillig kommen

Die Ermittlungen in dem Fall kamen nur langsam voran. Die Ermittler baten mögliche Zeugen im Herbst 2016, bei der Identifizierung von zwei Männern zu helfen, die in den Tagen vor dem Abschuss in abgefangenen Tonaufnahmen über Bewegungen eines Konvois in der Region sprachen. Unter anderem hieß es, die Männer hätten unter den Kampfnamen «Orion» und «Delfin» miteinander kommuniziert.

Es bleibt abzuwarten, ob irgendeiner der Angeklagten für den Prozess erscheinen wird. Die russische Verfassung verbietet die Auslieferung von Staatsbürgern ins Ausland. Danach können Russen für Verbrechen im Ausland lediglich in der Heimat juristisch verantwortlich gemacht werden.

Die MH17-Katastrophe in Bildern

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