Häusliche Gewalt Ausbaufähiger Schutz vor Vergewaltigungen

SDA

24.11.2018 - 01:04

In den meisten europäischen Ländern wird ungewollter Sex nur dann als Vergewaltigung eingestuft, wenn es zu körperlicher Gewalt, Drohungen oder Zwang kommt. Laut Amnesty International muss sich das zügig ändern. (Symbolbild)
In den meisten europäischen Ländern wird ungewollter Sex nur dann als Vergewaltigung eingestuft, wenn es zu körperlicher Gewalt, Drohungen oder Zwang kommt. Laut Amnesty International muss sich das zügig ändern. (Symbolbild)
Source: KEYSTONE/LUIS BERG

"Nein heisst Nein" - das gilt in weniger als einem Drittel der europäischen Länder. In den meisten Ländern wird laut einer Amnesty-International-Studie ungewollter Sex nur dann als Vergewaltigung eingestuft, wenn es zu körperlicher Gewalt, Drohungen oder Zwang kommt.

Die Menschenrechtsorganisation hat dafür die Gesetzeslage in 31 europäischen Ländern untersucht. Demnach haben nur 8 Staaten sogenannte "zustimmungsbasierte Definitionen" von Vergewaltigung in ihren Gesetzen festgelegt. In Deutschland, Irland, Grossbritannien, Belgien, Zypern, Island, Luxemburg und Schweden gilt es als Vergewaltigung, wenn Menschen Sex haben, obwohl einer der Beteiligten Nein gesagt hat.

In den rechtlichen Definitionen der übrigen Länder wird laut Amnesty nur bei Gewalt, Androhung von Gewalt oder Zwang von einer Vergewaltigung ausgegangen. "Viele Leute glauben noch immer, es handle sich nicht um Vergewaltigung, wenn das Opfer betrunken oder freizügig gekleidet ist oder sich nicht körperlich wehrt." Dies sei jedoch falsch, so die Organisation: "Sex ohne Zustimmung ist Vergewaltigung, Punkt."

Durch Gesetzesänderungen könnten europäische Regierungen dafür sorgen, dass Frauen nicht mehr anzweifeln, dass die Täter bestraft werden, sagte Anna Blus, die bei Amnesty für Frauenrechte zuständig ist. Schlussendlich biete das auch besseren Schutz vor Vergewaltigungen.

In Deutschland wurde das Sexualstrafrecht im Jahr 2016 reformiert. Seitdem muss eine Person mit Worten oder Gesten zum Ausdruck bringen, dass sie keinen Sex möchte. Passivität gilt dagegen als schweigendes Einverständnis. In Schweden ist das anders. Dort gilt seit Juli dieses Jahres ein Gesetz, nach dem die Partner aktiv zustimmen müssen - verbal oder nonverbal.

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