Warnung vor «Gesetzesbruch» Bercow legt sich mit Johnson an

SDA

13.9.2019

«Order!» – Speaker John Bercow will bis spätestens Ende Oktober zurücktreten. 
«Order!» – Speaker John Bercow will bis spätestens Ende Oktober zurücktreten. 
Bild: Keystone

John Bercow hat bereits seinen Rücktritt als Speaker des britischen Unterhauses angekündigt – doch er warnt Premier Boris Johnson: Einen Rechtsbruch für den Brexit werde es unter ihm nicht geben.

Der scheidende Präsident des britischen Unterhauses, John Bercow, hat Premierminister Boris Johnson am Donnerstag vor einer Missachtung des Gesetzes gegen einen ungeregelten Brexit gewarnt. «Das wäre das fürchterlichste Vorbild, das man für den Rest der Gesellschaft abgeben könnte», sagte Bercow bei einer Rede in London.

Versuche, einen Rechtsbruch im Namen des Brexit-Votums zu rechtfertigen, seien vergleichbar mit einem Bankräuber, der seine Beute an eine Wohltätigkeitsorganisation spenden wolle, so Bercow. Das Parlament werde das nicht zulassen.



Am Montag war ein Gesetz in Kraft getreten, das den Premierminister dazu zwingt, eine Verlängerung der am 31. Oktober auslaufenden Brexit-Frist zu beantragen, sollte nicht rechtzeitig ein Abkommen mit der EU vom Unterhaus gebilligt sein. Johnson lehnt das aber kategorisch ab und will «lieber tot im Graben» liegen.

Johnson will notfalls ohne Abkommen aus der EU ausscheiden, obwohl das nach Einschätzung der Regierung unter anderem zu Lebensmittel- und Medikamentenknappheiten und anderen schweren Verwerfungen führen könnte. Eine Mehrheit der Abgeordneten im Parlament will den No-Deal-Brexit dagegen unbedingt verhindern.

Parlamentspräsident Bercow spielt eine zentrale Rolle im Machtkampf zwischen dem Parlament und der Regierung. Er erlaubte den Abgeordneten mehrfach, entgegen den Konventionen, die Kontrolle des Parlamentskalenders zu übernehmen und damit gegen den Willen der Regierung Gesetzesvorlagen einzubringen. Die von Johnson auferlegte umstrittene fünfwöchige Zwangspause des Parlaments kritisierte er scharf. Bercow will jedoch am 31. Oktober sein Amt abgeben.

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